Xxxxx 🙂
Hallo Berti123,
Schau mal hier, da sind Informationen über ein Beschäftigungsverbot aufgelistet, ich kopiere Dir Passagen hier rein:
http://cns.public.lu/de/employeur/arret-maladie-conges/dispense-travail.html
Das Gesetz kennzeichnet bestimmte Tätigkeiten als gesundheitsgefährdend und gefährlich für die Sicherheit von schwangeren oder stillenden Frauen und unterscheidet zwei Kategorien von risikoreichen Tätigkeiten:
=> Tätigkeiten mit physischen Risiken (z.B. Heben oder Transportieren von Lasten, deren Gewicht 5 kg überschreitet, Tätigkeiten, die im Stehen oder in gebückter Haltung ausgeführt werden...)
=> Tätigkeiten mit biologischen oder chemischen Risiken
Prozedur Um von der Freistellung oder von den Bestimmungen zur Nachtarbeit zu profitieren, muss sich die Arbeitnehmerin an den zuständigen Betriebsarzt wenden.
Bei Vorlage der positiven Stellungnahme des zuständigen Betriebsarztes, zusammen mit einer Kopie des Antrags auf Stellungnahme des Arbeitgebers sowie einem ärztlichen Attest welches den vermeintlichen Geburtstermin angibt, übernimmt die Krankenkasse die Zahlung der Geldleistung.
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes entpricht der Höhe des Krankengeldes.
Der monatliche Betrag des Mutterschaftsgeldes darf das Fünffache der Mindestreferenzsozialleistung nicht überschreiten.
Prozedur Um von der Freistellung oder von den Bestimmungen zur Nachtarbeit zu profitieren, muss sich die Arbeitnehmerin an den zuständigen Betriebsarzt wenden.
Bei Vorlage der positiven Stellungnahme des zuständigen Betriebsarztes, zusammen mit einer Kopie des Antrags auf Stellungnahme des Arbeitgebers sowie einem ärztlichen Attest welches den vermeintlichen Geburtstermin angibt, übernimmt die Krankenkasse die Zahlung der Geldleistung.
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes entpricht der Höhe des Krankengeldes.
Der monatliche Betrag des Mutterschaftsgeldes darf das Fünffache der Mindestreferenzsozialleistung nicht überschreiten.
Grüsse,
Tim
PS: zu den Kontrollen - es gibt diese "Stichproben" tatsächlich, wie das Auswahlprocedere aussieht weiss ich nicht. Natürlich kann auch der Arbeitgeber einen Kontrolleur vorbeischicken, auch hier kenne ich das Procedere nicht.
Hallo, hatte ich auch, aber nicht vom Arbeitgeber angefordert, sondern von der Lux. Krankenkasse. Es kam eine schriftliche Einladung von der Krankenkasse wo ich mich einzufinden hätte.
Wichtig: Bescheinigung über Schwangerschaftsübelkeit mitbringen. Deine Ärztin soll dir das bescheinigen. Warst du vielleicht schon stationär deswegen? Nimmst du Medikamente? Alles als Nachweis mitbringen. Stell dich auch darauf ein, das er einen aktuellen Nachweis möchte, das du noch schwanger bist, also morgen zum Arzt und auch das noch Bescheinigen lassen.
Ich glaube du hattest schon mal einen anderen Thread offen. Wie gesagt, dein AG hat Recht, als Bürokraft gibt es in Lux KEINEN BV mehr. Du kannst dich höchstens krank schreiben lassen. Generell ist auch schwierig wg Schwangerschaftsübelkeit in dem Stadium einen BV zu bekommen, denn das ist meist normal, es sei denn du musst an den Tropf und selbst das geht meist nicht über den 3. Monat hinaus. In wie fern Mobbing ein Krankschreibegrund ist, weiß ich nicht, aber wie gesagt, es gibt KEIN BV für Büroangestellte. Selbst wenn du zum Amtsarzt gehst, kann er dich höchstens krank schreiben lassen. Ich vermute mal, dass deine FA in D ist, denn da gelten andere Gesetze und Vorgaben. Du kannst aber gerne berichten, was der Amtsarzt sagt. Und ja, die Kontrollen werden/können auch vom AG beantragt werden
Da bist Du sicherlich nicht die einzige. Das mussten schon mehrere Grenzgänger erfahren das die Meinung oder auch Atteste die Lux. Ärzte einen sch... interessiert. Davon war ich auch schon betroffen......leider. Wir arbeiten eben in Luxemburg und da ist eben vieles "ganz anders".
Ich hatte mich schon gefragt, ob aus Babett21 jetzt Bert123 geworden ist, dann hätte ich mir die Mühe mit dem Antworten gespart.
Ich habe auch keinerlei Kenntnis von einem Berufsverbot für eine Büroangestellte, wenn nicht die bereits genannten Risikofaktoren (physisch, biologisch / chemisch) bestehen.
Eine längere Krankmeldung ist ohne die o.g. Faktoren möglich und auch in dem Büro, wo ich arbeite, eigentlich nicht unüblich oder gar aussergewöhnlich.
Was ich gar nicht leiden kann, auch wenn ihr mich jetzt teert und federt, ist das ewige "warum wird die Entscheidung der Aerzte in D in Lux in Frage gestellt" und "*wir Grenzgänger werden benachteiligt" Genöhle.
Wie heisst es so schön - andere Länder, andere Sitten, und wenn es in L nunmal kein Berufsverbot für "normale" Büroberufe gibt dann ist das halt so und hat nichts mit Boshaftigkeit oder gar schlechten Willen den Grenzgängern gegenüber zu tun, sondern ist einfach eine Sache die man bei Arbeitsaufnahme in dem Land zu akzeptieren hat.
Kann man das nicht dann sollte man sich m.m.n. überlegen, ob die Vorteile eines Jobs in Luxemburg die individuellen und persönlichen Nachteile überwiegen.
Hier geht es ja grundsätzlich nicht um die Frage eines BV tim1788, ich wollte lediglich die Meinung zu o.g. Post, da ich mich ganz schön überrumpelt fühlte und nicht wusste was auf mich zukommen kann.
Über deinen letzten Absatz kann man diskutieren, da bin ich absolut anderer Meinung, aber das tut nun auch nichts zum Thema 🙂
Natürlich kannst Du Dich überrumpelt fühlen, wenn es für Dich neu war das es -im Gegensatz zu Deutschland- kein Berufsverbot für schwangere Frauen in "normalen" Büroberufen gibt. Aber es ist ja nicht so, dass Du mit Deinen Beschwerden zum Arbeiten gehen gezwungen wirst, eine Krankmeldung ist ja immer noch möglich und wie schon geschrieben, gar nicht so unüblich.
Ich finde es nur schade, wenn direkt die Keule à la "verstehe ich nicht so ganz warum die Entscheidung der Ärzte in Deutschland in Lux in frage gestellt wird?" kommt - die Regelungen sind hier im Ländchen nunmal anders und danach hat man sich zwangsläufig zu richten, unabhängig ob man die jetzt gut oder schlecht findet.
Aber sei es drum, jeder denkt halt anders.