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Forum / Familie und Gesundheit

komplizierte Frage zum Eltergeld - vielleicht kann jemand helfen?!  

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Siddy74
287 Messages

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11 Jahren  ago  

du Schwachmat, es geht hier darum, das die Mutter KEINEN Arbeitgeber hat und DESWEGEN Luxemburg vorranig ist, weil der Mann dort Sozialversicherungspflichtig ist und somit Anspruch auf die Erziehungszulage besteht, die VOR dem verdammten Elterngeld beantragt werden MUSS ... vergiss deine drei Jahre Leistungen, das ist falsch!!!! Ende der Durchsage!

ey alter, ich habe das vor ein paar Monaten selber durch gemacht und wenn man keine Ahnung hat einfach mal die F*** halten ;-), ich gebs nun auf!


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Siddy74
287 Messages

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11 Jahren  ago  

du behauptest hier er soll erstmal Elterngeld beantrag und ein Jahr später würde er nochmal zwei Jahre Zulage bekommen ... dein Nickname ist jedenfalls kein Programm ;-):cool:


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wieni
225 Messages

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11 Jahren  ago  

pieps :-)...

Also, einen Anspruch hat meine Frau doch in Luxemburg - nämlich das Mutterschutzgeld. Obwohl meine Frau kein Arbeitsverhältnis mehr in Luxemburg haben wird (Ihr Vertrag wird nicht "ausgesetzt" für den Mutterschutz und läuft danach aus, sondern läuft während des Mutterschutzes aus) bekommt sie das Geld noch aus Luxemburg, weil hier nur Versicherungszeiten vor der Geburt betrachtet werden. Quelle: CNS

Die ganzen Fragen ergaben sich ja aus der Tatsache, dass meine Frau seit 2006 in Luxemburg arbeitet und wir uns nicht 100%ig sicher waren, ob man, da man die letzen 12 Monate vor der Geburt nicht in DE gearbeitet hat, Anspruch auf das deutsche Elterngeld (in voller Höhe) hat. Die meisten Fälle die hier im Forum diskutiert worden sind, sind so gelagert, dass die Frau immer in DE gearbeitet hat. Bei uns waren aber beide Ehepartner Grenzgänger. Und wenn beide Grenzgänger sind, dann ist es doch auch meistens so, dass beide einen unbefristeten Vetrag haben.

..aber ich muss nochmal vorsichtig anmerken: Mutterschutz, Elterngeld + Erziehungsgeld umfassen rein zeitlich gesehen 2 Jahre und 2 Monate :-). Einzeln aneinander gehangen - natürlich 3 Jahre und 2 Monate :-).

Ich krieg das alles raus und werde Euch berichten. In jedem Fall wird irgendein Land vorrangig sein. De Facto wird das wohl nichts an unseren Einkünften ändern. Entweder zahlt DE 1800 Euro im 1. Jahr und Lux nix (weil 1800 Euro das Erziehungsgeld weit übersteigen) oder DE zahlt 1320 Euro und Lux 480...im 2. Jahr zahlt dann eh nur noch Lux. So oder so!

Krankenkasse war insofern wichtig, als dass wir noch ne Zusatzversicherung bei der DKV haben, die eben an eine Luxemburger CNS Mitgliedschaft gekoppelt ist. Da muss ich dann auch nochmal nachfragen, weil meine Frau ja dann u.U. aus der "DKV fliegt".

Aber, auch wenn ein wenig die Fetzen fliegen, Ihr habt mir in jedem Fall weiter geholfen!! Dankeschön!! Jetzt weiss ich wenigstens worauf ich achten muss und gezielt nach fragen muss!


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Siddy74
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11 Jahren  ago  

wernn weinis Frau antrag auf Elterngfeld in Deutschland stellt kommt .... ne Absage! Ebenso beim Kindergeld ... ne Absage!

Weil???

Seine Frau keine AG hat, er in Luxemburg arbeitet und Lux damit vorranig ist??? Kapiert???

Die Eltergeldstelle sagt dann nämlich: Herr Weini, bitte zuerst zur genauen Berechnung die Leistungen alle in Luxemburg beantragen und zwar MIT den beiden Absagen!

DANACH, wenn ER (nicht SIE) die Zulage erhält wird erneut die Elterngeldstelle in Deutschland angefunkt die dann folkgendes macht: Elterngeld - Zulage = Elterngeld

Kannste noch folgen oder ist das immer noch so schwer???

Wäre ja schön erst einmal das komplette EG kassieren und danach wieder 2Jahre Zulage ...


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Sag mal Siddy74 ohne hier groß auf die Diskussion eingehen zu wollen, musst Du eigentlich immer so unter die Gürtellinie schlagen und ausfallend werden?

Das ist mir schon mehrfach hier im Forum aufgefallen, wenn Du nicht weiter kommst, wirst Du unverschämt. Info versucht hier zu helfen und bisher war jede Information, die ich von ihm erhalten habe, korrekt.

Selbst Gesetz den Fall, er würde falsch liegen - was ich aber nicht glaube - dann ist das noch lange kein Grund, frech zu werden.

Sorry, aber solche Leute haben hier im Forum nichts zu suchen!


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info
3730 Messages

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11 Jahren  ago  

Ach Horn,

ich habe mit tatsächlich die Mühe gemacht und mal in Saarbrücken angerufen um mich auch ja zu versichern das es keine Änderungen in den Gesetzen und Verfügungsrichtlinien gab.

Was solls, ist wohl eher das kleine Kind das mit dem Fuss aufstampft und schreit "ich will aber"

Sie versteht ja noch nicht mal das die Frau durch den ALG 1 Anspruch in Deutschland sehr wohl in Deutschland Krankenversichert ist. Der ALG 1 Anspruch ruht hat nur wärend der Elternzeit.


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Juergen1964
833 Messages

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11 Jahren  ago  

Und damit muß Sie in die Familienversicherung des Ehemann.

Meine Frau hat vor vier Jahre sogar Ihre eigne Versicherungkarte aus Luxemburg erhalten.


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info
3730 Messages

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11 Jahren  ago  

Hi Jürgen, bei Eheparen kann der Partner der Arbeitslos wird in die KV des anderen wechsel, er muss es aber nicht. Es existiert hier eine sg Wahlfreiheit. Man sollte es kaum glauben, aber es existieren in Deutschland tatsächlich noch Dinge die nicht bis in letzte Eck vorgeschrieben sind.


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Hallo @info,

sie war nicht Arbeitslos, sonder in Elterngeld in Deutschland.

Und somit die beste Lösung.


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wieni
225 Messages

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11 Jahren  ago  

Moin, moin,

das wäre ja super, dann wäre DKV normalerweise auch kein Problem. Da haben wir nämlich schon gut eingezahlt und noch nichts (Gott sei Dank) in Anspruch genommen :-).

Merci!!


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Siddy74
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11 Jahren  ago  

info: NEIN, NEIN und nochmal NEIN!

Folgendem Ablauf folgen: 1: Frau nimmt von Lu die Stillzeit 2 Monate 2: Frau nimmt in Deutschland Elternzeit 8 Monate 3: Wenn die Elternzeit abgelaufen ist beantragtst du in Luxemburg die 24 Monate Erziehungszeit

In total wirst du und deiner Frau also 3 Jahre Leistungen beziehen, 26 Monate aus Luxemburg und 8 Monate aus Deutschland.

NIEMALS gleichzeitig die Elternzeit und die Erziehungszeit laufen lassen da es nur dazu führt das die Leistung aus Luxemburg verrechnet wird und sich somit völlig sinnlos deine Anspruchszeit um 8 Monate verkürzt.

Hier steht das, was der gute Liebe Info behauptet hatte und ich sagte nur das DAS so FALSCH ist! Er dreht dann hin und her und verwirrt nur mit solchen Falschaussagen. Fakt ist das die Zulage ans Alter des Kindes gekoppelt ist und alleine deswegen geht das schon nicht ... "och, erst einmal EG kassieren und dann Zulage, macht ins Summe über drei Jahre Leistungen (34Monate!)". Darum ging es und sonst um nix anderes, Punkt!