pieps :-)...
Also, einen Anspruch hat meine Frau doch in Luxemburg - nämlich das Mutterschutzgeld. Obwohl meine Frau kein Arbeitsverhältnis mehr in Luxemburg haben wird (Ihr Vertrag wird nicht "ausgesetzt" für den Mutterschutz und läuft danach aus, sondern läuft während des Mutterschutzes aus) bekommt sie das Geld noch aus Luxemburg, weil hier nur Versicherungszeiten vor der Geburt betrachtet werden. Quelle: CNS
Die ganzen Fragen ergaben sich ja aus der Tatsache, dass meine Frau seit 2006 in Luxemburg arbeitet und wir uns nicht 100%ig sicher waren, ob man, da man die letzen 12 Monate vor der Geburt nicht in DE gearbeitet hat, Anspruch auf das deutsche Elterngeld (in voller Höhe) hat. Die meisten Fälle die hier im Forum diskutiert worden sind, sind so gelagert, dass die Frau immer in DE gearbeitet hat. Bei uns waren aber beide Ehepartner Grenzgänger. Und wenn beide Grenzgänger sind, dann ist es doch auch meistens so, dass beide einen unbefristeten Vetrag haben.
..aber ich muss nochmal vorsichtig anmerken: Mutterschutz, Elterngeld + Erziehungsgeld umfassen rein zeitlich gesehen 2 Jahre und 2 Monate :-). Einzeln aneinander gehangen - natürlich 3 Jahre und 2 Monate :-).
Ich krieg das alles raus und werde Euch berichten. In jedem Fall wird irgendein Land vorrangig sein. De Facto wird das wohl nichts an unseren Einkünften ändern. Entweder zahlt DE 1800 Euro im 1. Jahr und Lux nix (weil 1800 Euro das Erziehungsgeld weit übersteigen) oder DE zahlt 1320 Euro und Lux 480...im 2. Jahr zahlt dann eh nur noch Lux. So oder so!
Krankenkasse war insofern wichtig, als dass wir noch ne Zusatzversicherung bei der DKV haben, die eben an eine Luxemburger CNS Mitgliedschaft gekoppelt ist. Da muss ich dann auch nochmal nachfragen, weil meine Frau ja dann u.U. aus der "DKV fliegt".
Aber, auch wenn ein wenig die Fetzen fliegen, Ihr habt mir in jedem Fall weiter geholfen!! Dankeschön!! Jetzt weiss ich wenigstens worauf ich achten muss und gezielt nach fragen muss!