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Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Forum / Familie und Gesundheit

komplizierte Frage zum Eltergeld - vielleicht kann jemand helfen?!  

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wieni
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11 Jahren  ago  

Hallo,

ich hätte eine etwas komplizierte Frage zum Eltergeld (Mutterschutzfrage wurde netterweise schon beantwortet :bigsmile:). Leider finde ich für diesen Fall keinerlei Info, die mich wirklich weiterbringt und brauche Hilfe.

Folgende Situation: - Frau schwanger - beide Elternteile arbeiten derzeitig in Luxemburg, seit mehr als 6 Jahren - Wohnsitz Deutschland - der Arbeitsvertrag der Frau läuft im Oktober aus - der Mutterschutz der Frau würde im August beginnen, ca. 6 Wochen vor dem regulären Vertragsende - Mutterschutz wäre im Januar 2015 zu Ende - Frau müsste theoretisch für 6 Wochen zum Arbeitgeber zurückkehren, wäre aber im Anschluss arbeitslos, da der Vertrag (wohl wegen theoretisch anstehendem Elternurlaub) nicht verlängert wird - aufgrund der Gesamtstituation (3-monate altes Baby (!!), Kinderbetreuung, etc) würde die Frau gar nicht mehr zum Arbeitgeber zurückgehen, sondern entweder kündigen oder einen Auflösungsvertrag anstreben.

Die Fragen wären nun folgende: - da die Frau ja nach dem Mutterschutz arbeitlos ist würde sie ja quasi dann ins deutsche Sozialsystem fallen und würde auch in Deutschland das Elterngeld beantragen, oder? - für die Berechnung des Elterngeldes wird das Nettogehalt der letzten 24 Monate der Frau in Betracht gezogen. Soweit ich verstanden habe, bedeutet dies: Luxemburger Brutto minus deutsche Steuern und Sozialabgaben. Welche Steuerklasse würde denn hier zu Grunde gelegt? Oder kann man sich das aussuchen - und würde dementsprechend Steuerklasse III wählen? - da der Mann in Luxemburg erwerbstätig ist und das Elterngeld in Deutschland, normalerweise steuerfrei ist bzw nur für den Progressionsvorbehalt ne Rolle zu spielen scheint, wäre hier, das Elterngeld abzugsfrei?

Ich weiss, die Fragen sind vielleicht etwas kompliziert und sehr frühzeitig, aber, falls es so kompliziert wird, wie ich vermute, müsste ich mich wahrscheinlich relativ früh mit den Behörden in Verbindung setzen :sad:.

Wäre für Antworten sehr, sehr dankbar!! Vielleicht war ja auch schon mal jemand in einer gleichen Situation?

Grüsse


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Hallo, Elterngeld könnt ihr direkt in Lux. beantragen, weil ein Elternteil in Luxemburg arbeit.

In Euren Fall würde ich pers. zur Lux. Familienkasse fahren.

Sie geben auch Tip.

Wie Geburtenzulage! etc.


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wieni
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11 Jahren  ago  

Danke schon mal für die Antwort!!

In Luxemburg bekommt man doch nur Conge Parental (und damit Elterngeld), wenn der Arbeitsvertrag der Frau die Zeit des Elternurlaubes umschliesst...Oder meintest Du Kindergeld?


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info
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11 Jahren  ago  

Da gibt es nur ein Problem - Elterngeld ist daran gekoppelt das danach wieder gearbeitet wird, was die Frau ja wohl nicht machen möchte. Für diesen Fall gibt es ja die Alternative des Erziehungsgeld. Dieses würde jedoch mit den deutschen Sozialleistungen verrechnet werden.


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wieni
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11 Jahren  ago  

Moieen,

im Grunde steht eine Beantragung von Elterngeld - oder Congé Parental in Luxemburg gar nicht zur Debatte, da Frau ja keinen Arbeitsvertrag haebn wird. Das liegt übrigens nicht daran, dass sie nicht möchte :cry:, sondern einfach keine Velängerung bekommt, da wohl eher unrentabel für den Arbeitgeber.

Ich ahne, dass bös komlizierte Dinge auf uns zukommen.

Hat denn niemand Erfahrung damit? Befristeter Vertrag in Lux - Elterngeld aus Deutschland?


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info
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11 Jahren  ago  

Mein Vorschlag:

Frau: Elterngeld in Deutschland beantragen und den Ablehnungsbescheid aus Luxemburg beifügen. Der ergibt sich aus der Tatsache das eine Arbeitsaufnahme nicht vorgesehen ist.

Du: Warte bis das Elterngeld in Deutschland ausgelaufen ist und beantrage dann für dich das Eruziehungsgeld. Aber abwarten bis der Anspruch deiner Frau ausgelaufen ist da ansonsten das Geld verrechnet wird und nix übrig bleibt.


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wieni
225 Messages

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11 Jahren  ago  

@info: VIELEN DANK!! Das ist doch schon mal was 🙂

Hast Du zufällig ne Ahnung, welche Steuerklasse in Deutschland für meine Frau veranschlagt werden würde? Oder können wir uns das aussuchen?


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info
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11 Jahren  ago  

Da deine Frau nur Elterngeld bezieht ist das nicht relevant, Elterngeld ist steuerfrei. Ja, sowas gibt es auch noch.

Es ist jedoch eher wichtig das du eine Erklärung in Luxemburg machst, denn dein Einkommen ist dann das einzige steuerpflichtige Einkommen für die junge Familie. Kurz gesagt, sofern du nicht sehr gut verdienst wird die Steuer praktisch zurück gezahlt.


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Siddy74
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11 Jahren  ago  

Hallo wieni,

ob die nun den Bruttolohn Deiner Frau aus Lux nehmen und damit dann "fiktiv" ausrechnen, was Sie denn damit in Deutschland gehabt hätte, halte ich für recht unwahrscheinlich. Eventuell nehmen die auch direkt den reinen Nettolohn und berechnen damit das EG, am besten mal einen Steuerberater fragen (z.B. Wonnebauer). Ich würde auch nicht bei der Elterngeldstelle in TR anrufen, denn da sitzen auch nur Granaten die die Gesetze nicht kennen (spreche aus eigener Erfahrung!). Ich musste damals mit der EG Stelle aus Saarbrücken telefonieren damit die in TR anrufen und die mal aufklären ;-). Bei solch "wichtigen" Fragen immer Fachleute hinzu ziehen.

Viele Grüße


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wieni
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11 Jahren  ago  

Hallo!

Danke für die Antworten!!!!

@info: Steuerklärung werden wir in jedem Fall in Luxemburg - und dann wohl auch in Deutschland machen. Aber, ich glaub ne Rückzahlung oder Steuererstattung wird uns da nicht ins Haus flattern :neutral:. Das würden wir wahrscheinlich auch erst wissen, wenn der Nachwuchs volljährig ist (warte immer noch auf die Steuererklärung von 2012).

@Siddy74: das mit dem Brutto/Netto kenn ich nur vom Arbeitlosengeld (bzw hab ich mir sagen lassen).Ich hatte auch schon an Wonnebauer gedacht, hab mir dann aber mal seine "Preise" angeschaut und erst mal geschluckt! Hab mir mal "abgeleitet", dass die Beantwortung unserer Fragen so um die 500 Euro kosten würde - find ich schon happig...Ich denke ich rufe erst mal bei der Familienkasse in Saarbrücken an, oder nehme Urlaub und fahre hin. Das ist nämlich genau meine Befürchtung - kein Mensch bei den Ämtern weiss wirklich bescheid, gibt aber Auskunft. Man selbst ist dann quasi irgendwann mit den Nerven am Ende, weil man immer denkt "das kann doch nicht sein", etc (kenn ich schon vom Hausbau!). Und am Ende stellt sich heraus, dass man doch recht hatte.

Viele Grüsse


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LuxusFux
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11 Jahren  ago  

seit 17 Uhr wonnebauer am TV Infotelefon (Volksfreund)


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wieni
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11 Jahren  ago  

Hallo,

danke nochal für all die Antworten!!

Habe eben die Elterngeldstelle in Saarbrücken angerufen und kann folgendes berichten: Laut deren Aussage ist unser Fall wesentlich unkomplizierter als ein unbefristerter Vertag aus Luxemburg (ohhh Wunder). Wir müssen folgendes tun: Wenn das Kind geboren ist, einfach Elterngeld ab dem Monat beantragen, für den das luxemburger Mutterschutzgeld ausläuft. Wir müssen eine Bescheinigung vorlegen, dass das Arbeitsverhältnis nach Ablauf des Mutterschutzes nicht mehr existiert/beendet wird. Die Berechnung des Elterngeldes erfolgt durch die Betrachtung des luxemburger brutto Gehaltes der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz, minus deutscher Lohnsteuer, Sozialabgaben. Die zu Grunde gelegte Steuerklasse ist Steuerklasse IV. Gezahlt wird bis zum 1 Geburtstag des Kindes.

Für uns ist das dann im Grunde sogar vorteilhaft, weil in unserem Fall das Elterngeld aus Deutschland quasi dem Betrag entspricht, den Luxemburg für den Conge Patental bezahlt, aber eben 3 Monate länger. Und dann hoffen wir mal, dass meine Frau irgendeinen Job im Anschuss findet und wir unser Kind irgendwo untergebracht bekommen. Aber dies könnte für ein 1 jähriges Kind einfacher sein als für ein 9 monatiges (zumindest in Deutschland).

Vielleicht hilfts ja jemandem in Zukunft, ich bin jedenfalls sehr erleichtert!

Beste Grüsse!!


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info
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11 Jahren  ago  

Hi weini,

so richtig scheint der Groschen noch nicht gefallen zu sein. Da deine Frau aus Deutschland das Elterngeld bezieht kannst du nach Ablauf deren Elterngeldzeitraums in Luxemburg Erziehungsgeld beantragen.

Das sind immerhin 24Monate mal 400Teuronen = 9600Euro in der Kasse.

Macht doch irgendwie "katsching" in der Kasse, oder nicht?

Guckst du da: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/maternite-prestations-familiales/allocations/allocation-education/index.html


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Hallo @info, Du hast Rechenfehler. Ich geh mal davon aus das mindestens Netto € 900,- Eltergeld pro Monet in De. gezahlt wird.


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Siddy74
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11 Jahren  ago  

Also wie @info schon sagte steht euch auch die Erziehungszulage aus Lux für 2Jahre zu! Bei uns ist das ähnlich, meine Frau hat keinen AG aber sich in der BRD Elterngeldanspruch davor "erarbeitet" von c.a. 900€. Da sie keinen AG mehr hat (Zeitvertrag) im Moment und ich in Lux alleinverdiener bin, ist Lux primär für uns zuständig. Die Erziehungszulage wird vom Elterngeld abgezogen (also 900 - 485) und sie bekommt dann aus der BRD für 1Jahr diese Differenz + die Zulage aus LUX. Nach dem Jahr läuft nur noch Lux für 1Jahr weiter, also kann Sie sich zwei Jahre um die Tochter kümmern.