logo site
icon recherche
Forum / Familie und Gesundheit

Knie Operation Deutschland CNS  

Profilbild von
Alex1983
1 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Guten Tag,

ich wohne und arbeite in Luxembourg und bin Deutscher Staatsbürger. Ich möchte eine Knieoperation in Deutschland durchführen lassen, da in Berlin der Orthopäde meines Vertrauens ist und ich dort auch Verwansschaft habe ist das für mich der beste Ort um diesen Eingriff durchzuführen. Ich war in Luxembourg bei 2 Orthopäden um mir eine Überweisung zu einer OP in Deutschland geben zu lassen, beide Ärzte haben dies verweigert, da Sie der Meinung sind das eine OP nicht die richtige Behandlungsmethode ist, ohne diese Überweisung möchte die CNS keine Kosten für die Behandlung in Deutschland übernehmen. Ich möchte ungern alle Kosten übernehmen, hat jemand einen Ratschlag was man tun kann? Ich finde es etwas ungerecht den die Grenzgaenger fragt niemand ob Sie sich in Deutschland oder in Luxembourg behandeln lassen wollen. Über einen Ratschlag oder einen Tipp würde mich freuen. Danke Alex


Profilbild von
Wechslerin
88 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

In Deinem Faļl benötigst Du einen Antrag auf Auslandsbehandlung, einzureichen von einem lux. Arzt zur Genehmigung bei der CNS.

(Formular kann man online aufrufen und ausdrucken). 

Dieser Antrag muss begründet werden und es muss dargelegt werden warum diese Behandlung nicht im Großherzogtum möglich ist.

Die von Dir angegebenen Gründe " Arzt des Vertrauens " und Familie vor Ort welche ggf. Versorgung nach OP übernehmen können werden nicht berücksichtigt.

Wenn allerdings in Deutschland (oder anderes Ausland) eine Operationstechnik angeboten wird die in Luxemburg kein Arzt durchführt dann könnte man dies als Begründung anführen. Dann muss allerdings Dein behandelnder Arzt in Luxemburg dies unterstützen.

 


Profilbild von
oernie1
61 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Als Grenzgänger könntest Du die OP in Deutschland machen (zu den Bedingungen der deutschen KK der Du angehören würdest). Aber Du bist kein Grenzgänger. Du könntest versuchen einen dritten oder vierten Arzt von Deinem Anliegen zu überzeugen.


Profilbild von
info
3701 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Für mich klingt das ganze einwenig nach Eigendiagnose die bisher von keinem Arzt bestätigt wurde.


Profilbild von
Wechslerin
88 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Dann reichen die angegebenen Gründe aber dennoch nicht aus zur Bewilligung der Kostenübernahme durch die CNS.


Profilbild von
Wechslerin
88 Messages

Offline

5 Jahren  ago  
Veröffentlicht von: Wechslerin

 

 

@ Oernie1

 

Dann reichen die angegebenen Gründe aber dennoch nicht aus zur Bewilligung der Kostenübernahme durch die CNS.

 


Profilbild von
luxinsider
Luxemburg | Luxemburg | 275 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Es gibt für solche Fälle auch private Krankenversicherungen in Luxemburg. Ggf. wäre es eine Option so etwas abzuschließen und dann die Karenzzeit abzuwarten.

Mir fallen spontan die DKV und Foyer ein. Die CMCM zahlt übrigens nur, wenn vorher schon die normale Krankenkasse gezahlt hat.


Profilbild von
Maisy
166 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Es gibt auch noch die Richtlinie 2011/24- auch mit Genehmigung der CNS. In diesem Fall musst du allerdings in Vorkasse treten. Für Krankenhausaufenthalte werden in dem Fall Pauschalbeträge pro Tag erstattet.


Profilbild von
Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Warum willst Du unbedingt operieren lassen, wenn zwei Ärzte davon abraten?

Habe einen Meniskusriss und in Trier hätte man sofort operiert. In einer Kölner Fachklinik hatte ich mir eine Zweitmeinung eingeholt und dort war die Erfahrung, dass es nach einer OP in 40% aller Fälle besser wird, aber in 60% schlechter! Nach einer konservativen Behandlung bis ich jetzt seit 5 Jahren immer noch beschwerdefrei!

Meine Meinung ist, dass in Deutschland viel zu schnell unnötig operiert wird. Das ist sicher dem geschuldet, dass den Krankenhäusern oft das Geld fehlt und dann ist jede teure OP gerne gesehen.

Hast Du Dir denn in Berlin schon eine Meinung eingeholt, denn eine Überweisung alleine genügt in der Regel auch nicht. Der Chirurg muss die OP natürlich auch befürworten.


Profilbild von
Seonaid
139 Messages

Offline

5 Jahren  ago  
Veröffentlicht von: Alex1983

Ich finde es etwas ungerecht den die Grenzgaenger fragt niemand ob Sie sich in Deutschland oder in Luxembourg behandeln lassen wollen.

 

Nur eine Randbemerkung:

Ein Deutscher, der in Deutschland wohnt und arbeitet muss sich in Deutschland behandeln lassen, der kann auch nicht ohne Weiteres nach Luxemburg wechseln. Gleiches gilt für Franzosen, Belgier oder andere Nationalitäten.

Ansonsten wurde hier schon umfangreich geantwortet

 


Profilbild von
tim1787
43 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Davon, eine der privaten Krankenversicherungen (Foyer, AXA, DKV) ausschliesslich für die Kostenübernahme der OP abzuschliessen, rate ich ab. 

Auch wenn Du die Karenzzeit abwartest und erst danach die OP machen lässt kann es sein, dass geprüft wird, ob die Diagnose schon vor Vertragsabschluss bestanden hat (die Du somit hättest im Antrag angeben müssen - im Zweifel werden hier entsprechende Arztberichte angefordert)  und die Kostenübernahme wird abgelehnt. Ebenfalls, sollte die OP nicht als "medizinisch notwendig" angesehen werden. Hier hält sich die Versicherungsgesellschaft meines Wissens (ich bin aber kein Experte!) vor, dass von eigenen Gutachtern prüfen zu lassen, die Einschätzung Deiner Berliner Aerzte reicht ggfs. nicht aus. 

Alternativ, wie schon geschrieben wurde, schau ob die OP wirklich notwendig ist. Wenn Du von zwei Aerzten in Lux schon davon abgeraten bekamst und somit kein S2 für die Behandlung im Ausland bekommst ist da ggfs. schon was dran. 


Profilbild von
Maisy
166 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

@Seonaid Das ist falsch. Ein Grenzgänger darf keine Rechnung aus seinem Wohnsitzland in Luxemburg einreichen, darf aber in den 2 Ländern medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Er darf, wenn es kein Notfall ist, ohne Genehmigung von seiner Krankenkasse sowohl in seinem Heimatland als auch in Luxemburg stationär im Krankenhaus behandelt werden


Profilbild von
Seonaid
139 Messages

Offline

5 Jahren  ago  
Veröffentlicht von: Maisy

@Seonaid Das ist falsch. Ein Grenzgänger darf keine Rechnung aus seinem Wohnsitzland in Luxemburg einreichen, darf aber in den 2 Ländern medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Er darf, wenn es kein Notfall ist, ohne Genehmigung von seiner Krankenkasse sowohl in seinem Heimatland als auch in Luxemburg stationär im Krankenhaus behandelt werden

Meine Antwort bezog sich nicht auf Grenzgänger, sondern auf Arbeitnehmer, die in ihrem Heimatland leben und arbeiten.