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Forum / Familie und Gesundheit

Kündigung während Elternteilzeit möglich??  

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AlainProst
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15 Jahren  ago  

Ist in Luxemburg eine Kündigung während der Elternteilzeit (1 Jahr halbtags nach Geburt und Mutterschutz arbeiten, bei vorheriger Vollzeitstelle) möglich, wenn sich die Kündigung auf einen Zeitpunkt nach der Elternteilzeit bezieht?

Also beispielsweise: Geburt des Kindes September 2009 Mutterschutz 12 Wochen bis Dezember 2009 Elternteilzeit von Dezember 2009 bis Dezember 2010 Arbeitgeber beabsichtigt im Juli 2010 zum 01.03.2011 fristgerecht zu kündigen (Kündigungsfrist 2 Monate nach Ende der Elternteilzeit), weil er die Zahl der Arbeitnehmer konjunkturbedingt reduzieren muß.

Geht das?

Wie läge der Fall, wenn die Arbeitnehmerin im November 2010, also vor Ablauf der Elternteilzeit, erneut schwanger wäre? Wäre die Kündigung damit hinfällig oder welche Regelung greift dann?

Danke für Eure Hilfe.


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chicka
497 Messages

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15 Jahren  ago  

Genauso ist es. Man hat während der 12 Monate in Teilzeit Kündigungsschutz. Besteht keine erneute Schwangerschaft, kann der Arbeitgeber theoretisch am ersten Arbeitstag eine Kündigung ausstellen. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten Tag nach der Elternteilzeit. Eine Kündigung vorher zu schreiben, würde für den AG eigentlich keinen Sinn machen. Besteht erneut eine Schwangerschaft nach Ablauf der 12 Monate in Teilzeit, so ist eine Kündigung nicht möglich.


Profilbild von member_10_year
Mehrsau
276 Messages

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15 Jahren  ago  

Na, dann viel Spaß 😉


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AlainProst
115 Messages

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15 Jahren  ago  

Ok, also ist eine Kündigung während der Elternteilzeit generell sinnlos, weil die Kündigungsfrist erst frühestens nach dem Elternurlaub beginnen könnte.

Danke für die Info.

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten für Ausnahmen von dieser Regelung?

Damit meine ich z.B. wenn der Arbeitgeber eine wirtschaftliche schwierige Situation nachweisen kann und daher kündigen muß.


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schreiberlein
217 Messages

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15 Jahren  ago  

Wie chicka schreibt - wirtschaftliche Situation hin oder her - er kann Die das Kündigungsschreiben während der Elternzeit geben - oder sofort danach. Die Kündigungsfrist beginnt trotzdem erst nach der Elternzeit - und diese Kündigungsfrist muss er bezahlen.


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

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15 Jahren  ago  

Wie würde denn folgende Situation ausschauen: Was würde denn passieren, wenn der Betrieb schliessen würde, bis auf einige Teilbereiche in die man aber so ohne weiteres nicht kurzfristig versetzt werden könnte?


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AlainProst
115 Messages

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15 Jahren  ago  

Eine weitere Frage zum gleichen Thema:

Angenommen der Arbeitgeber will seinen Angestellten den Abgang durch eine Abfindung schmackhaft machen und verpflichtet außerdem sich zu einer verlängerten Kündigungsfrist einschl. früherer Freistellung um den Angestellten die Möglichkeit zu geben einen anderen Job zu finden (also eine Art Sozialplan).

Wie sieht es aber aus, wenn eine Mitarbeiterin nach einer solchen schriftlichen Vereinbarung mit Arbeitgeber, aber noch während ihres Elternurlaubs, schwanger würde?

Würde sich die Kündigungsfrist und der Zeitpunkt der Abfindung dann um die Zeit von Mutterschutz und Elternurlaub nach hinten verschieben?

Die Frage ist sicher sehr speziell, aber evtl. hat ja Jemand dazu Informationen. Danke schonmal.