Ist in Luxemburg eine Kündigung während der Elternteilzeit (1 Jahr halbtags nach Geburt und Mutterschutz arbeiten, bei vorheriger Vollzeitstelle) möglich, wenn sich die Kündigung auf einen Zeitpunkt nach der Elternteilzeit bezieht?
Also beispielsweise: Geburt des Kindes September 2009 Mutterschutz 12 Wochen bis Dezember 2009 Elternteilzeit von Dezember 2009 bis Dezember 2010 Arbeitgeber beabsichtigt im Juli 2010 zum 01.03.2011 fristgerecht zu kündigen (Kündigungsfrist 2 Monate nach Ende der Elternteilzeit), weil er die Zahl der Arbeitnehmer konjunkturbedingt reduzieren muß.
Geht das?
Wie läge der Fall, wenn die Arbeitnehmerin im November 2010, also vor Ablauf der Elternteilzeit, erneut schwanger wäre? Wäre die Kündigung damit hinfällig oder welche Regelung greift dann?
Danke für Eure Hilfe.