hallo zusammen, ich bin neu hier und suche eine antwort bezüglich kindesunterhalt. ich habe schon ne menge hier im forum gesucht, aber nichts treffendes für meine situation gefunden. ich bin unterhaltspflichtig und arbeite in deutschland, meine ex-frau arbeitet seit kurzem in luxemburg.wir haben eine tochter, welche dieses jahr 6 wird und in die schule geht.ich habe bisher 241€ kindesunterhalt gezahlt und wenn die kleine 6 wird, würde ich gemäß düsseldorfer tabelle 291€ zahlen. da meine ex nun allerdings in luxemburg arbeitet, bekommt sie ja mehr kindergeld und diverse zulagen. ich weiß jedoch nicht inwiefern diese zulagen auf den unterhalt angerechnet werden können oder müssen!?da ich einen schlechten kontakt zu meiner ex habe, bekomme ich von ihr kaum auskünfte. es läuft wohl auf einen anwaltsbesuch hinaus, wenn ich hier keine hilfe finde!ich denke das hier im forum einige erfahrene user sind, welche mit helfen können.hat jemand vielleicht ein rechenbeispiel für meinen fall, oder ein generelles rechenbeispiel?bin für jeden tip dankbar! lg
INFO FLASH
Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
hallo
also da deine Frau in Lux arbeitet und nicht du , darfst du schon mal der KiBonus nicht auf KU anrechnen, und KG-Differenz in Lux für einen Kind ist auch nur 1,50 € pro Monat also ungefähr 20 € im Jahr, das ist nichts. Was noch beleib ist Schulgeld aber ob du das angerechnet bekommst, weiss ich nicht. Erst ab 2-3 Kinder lohnt es sich über so was Gedanken zu machen, beim einem Kind würde ich das nicht machen, es lohnt sich einfach nicht.
LG
wie würde das den funktionieren mit der Anrechnung....bzw von welchem betrag sprechen wir in sachen schulgeld?in einem anderen forum sagte jemand etwas von 34€ weniger Kindesunterhalt im Monat durch anrechnung KG-Differenz und Anrechnung Schulgeld!? aber auf weitere Fragen kam bisher leider nichts mehr! Ist das realistisch? Hat niemand ein konkretes Beispiel?!
lg
Also Kindergeld in Lux für 1 Kind beträgt 185,60 + 16,17 Alterszuschlag = 201,77 €. Von der Differenz zum deutschen Kindergeld = 17,77 € dürfen 50 % angerechnet werden = 8,88 €. Du darfst aber nicht eigenmächtig den Unterhalt kürzen. Also überlege dir gut, ob es sich für die paar Euro wirklich lohnt wieder Anwalts- und Gerichtskosten zu zahlen, um den Unterhalt anpassen zu lassen!
Die Schulanfangsprämie beträgt 113,15 € Gegenfrage: Was kosten die Bücher, Hefte, Stifte, Farbkästen ......?
Es sind um genau zu sagen 10,91 Euro die von Unterhalt abgezogen werden können. Da ist das Kindergeld und das Schulgeld mit inbegriffen.Leider ist nicht mehr drin :confused: Mein Sohn ist acht Jahre und ich habe den ganzen scheiß mit der Berechnung von Anwalt schon durchgemacht. Am besten wäre du setzt dich mit deiner Ex zusammen und klärst das sachlich und sagst ihr das es dir zusteht 10,91 Euro abzuziehen. Sollte sie nicht zustimmen kannst du eigenmächtig nichts abziehen und müsstest einen Anwalt einschalten. Ob dir das für knapp 10 Euro wert ist musst du entscheiden. Der KiBonus wird leider in keinsterweise berücksichtig und hat keinen einfluss :confused: