Hallo !!!
Ich bekomme Unterhalt für meine Tochter, in Deutschland ist es üblich,dass das hälftige Kindergeld angerechnet wird. Weis jemand wie sich das mit der Differenzzahlung aus Luxemburg verhält, bekomme über die hälfte von meinem Ex Mann an unterhalt abgezogen.(Differenz aus Lux)
Fällt die Differenzzahlung auch in die Unterhaltsberechnung?
Danke!! Sammer