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Forum / Familie und Gesundheit

Kinderzulage - Gesetzesänderung 2010???  

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Jenny1985
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15 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe mal eine Frage bezüglich der Kinderzulage. Mein Ehemann ist in Luxemburg beschäftigt und ich in Deutschland bzw. zur Zeit in Mutterschutz da ich im 9.Monat schwanger bin. Letztes Jahr haben wir die Auskunft von der CNPF bekommen, das wir diverse Voraussetzungen (verheiratet, 6 Vorsorgeuntersuchung + Zahnarzt etc...) erfüllen müssen für die 3 Kinderzulagen aus Luxemburg zu erhalten. Heute habe ich mit der CNPF telefoniert weil ich die Anträge anfordern wollte und jetzt sagte mir die Dame das wir keinen Anspruch auf die Leistung hätten da ich in Deutschland beschäftigt wäre. Das wäre ab diesem Jahr wieder geändert worden. Stimmt das?


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oernie
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15 Jahren  ago  

scheinbar, wurde auch schon so hier berichtet. aber irgendein Geschreibsel hat bisher noch keiner gepostet.


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15 Jahren  ago  

Hallo,

wir haben heute die Ablehnung bzgl. vorgeburtlicher Zulage erhalten. angegebener Grund: Mutter wohnt nicht in Lux. Mein Mann arbeitet in Lux., ich in Deutschland, bin aber zur Zeit in Elternzeit. Unser gemeinsamer Wohnort ist in Deutschland. Wir sind uns ziemlich sicher, dass uns die Zulage zusteht. Daher wollten wir Einspruch erheben. Kennt jemand den passenden Gesetzestext oder einen passenden Verweis, mit dem man den Einspruch begründen kann?


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15 Jahren  ago  

Hallo zusammen, ich war in der gleichen Situation wie ihr. Habe nur die nachgeburtliche Zulage bekommen. Da kommt es drauf an, die Vorsorgeuntersuchungen für das Kind 2 Jahre mitzumachen. Da gibt es extra ein Heft dazu, das schickt die CNPF zu. Ist ähnlich wie in Deutschland. Achtet nur auf die Zeiträume der Untersuchungen. Die weichen mal eine Woche ab. Nach 2 Jahren gibt es dann einen Betrag von was übe 500,--€. Aber Achtung mit der ersten Untersuchung im Krankenhaus. Da haben schon einige geschrieben, dass die CNPF die Zulage abgelehnt hat, wenn die Untersuchung des Neugeborenen von der Hebamme oder Gynäkologen gestempelt wird und nicht von einem Kinderarzt. Die Grundlagen zu den Regelungen findet ihr auf der Website der CNPF. Die beziehen sich aber auf die Europäischen Richtlinien. Die hab ich auch mal versucht zu finden. Das ist ein Wirrwar, in dem man eigentlich nie den richtigen Text findet. Noch ein kleiner Tip wegen Einspruch. Rechne damit, dass das ohne die CNPF zu nerven sehr lange dauert. Und in dieser Zeit stehen alle Leistungen still. Ging mir auf jeden Fall so. Entweder man fährt da hin, telefonieren nützt eh nix. Oder man wartet halt. Oder bei mehrmaligen erfolglosen Anschreiben wendet man sich an den Ombutsman. Das hat letztendlich bei uns geholfen. Viel Glück


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Jenny1985
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15 Jahren  ago  

Vielen Dank für Eure Antworten!

Das was mich halt ultra ärgert ist, dass wir letztes Jahr bei der CNPF waren und die Dame uns gesagt hat, das wir als Grenzgänger Anspruch auf die 3 Zulagen hätten sofern wir verheiratet sind und die Untersuchungen alle gemacht hätten. Auch wenn ich in Deutschland und mein Mann in Luxemburg beschäftigt ist und wir in Deutschland leben. Diesen Anspruch gibt es wohl auch noch nicht so lange, denke mal 3-5 Jahre. Vorher hat der wohl nur in Luxemburg wohnhaften Personen zugestanden. Und nach dem Telefonat jetzt mit der CNPF kam halt heraus, das ab 2010 dieser Anspruch komplett weggefallen ist. Trau denen halt auch nicht wirklich, aber wenn "piddy11" eine schriftliche Ablehnung bekommen hat, dann wird das wohl so stimmen. Falls jemand was Neues hört, dann bitte informieren! 😉


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oernie
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15 Jahren  ago  

Jenny1985: Und nach dem Telefonat jetzt mit der CNPF kam halt heraus, das ab 2010 dieser Anspruch komplett weggefallen ist.

und auf was für einen Gesetzestext berufen sie sich? Oder wieso ist der Anspruch plötzlich weggefallen? ich würde an Deiner Stelle den Ombudsman einschalten http://www.ombudsman.lu/ kostet ja nix


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CSB
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15 Jahren  ago  

Diese Massnahme der CNPF is ganz klar entgegen der neuen Regulierung der EU -

MODIFICATION OF SOCIAL SECURITY COORDINATION RULES WITHIN THE EUROPEAN UNION AS FROM MAY 1st, 2010 EC regulation 883/2004 and EC regulation of application 987/2009 and 988/2009 - 2. Extension of the principle of equality of treatment to non resident persons (CE regulation 883/2004, article 3) There is an abolition of the condition for the citizens of a member state (for example: France/Belgium) to be residents on the territory of another member state (for example: Luxemburg) to benefit from the provisions of regulation 883/2004 in the same conditions as the citizens of this member state (for example: Luxemburg) (this concerns for example frontier workers). ---

guckt mal auf die Seite der BDO z.B. und lest euch das mal durch oder googelt einfach. Ich kann das jedem interessierten auch gerne mal zuschicken oder von Eddy Thor posten lassen, wenn er das macht!Und dann ganz klar einen Brief an die CNPF und/oder Ombudsmann und/oder Gewerkschaften und zur Not klagen bis zum EuGH.

Gruesse

Viele Gruesse und :devil:


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Hallo CSB,

würde mich freuen wenn du mir die Sachen mailen könntest ([email protected]). Wofür steht denn BDO? Die Angaben von google zu der Abkürzung brachten mich nicht weiter. Oder schick mir einfach den Link der Seite der BDO!

Gruß

piddy11


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CSB
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15 Jahren  ago  

Hallo piddy,

du hast post. 😉 Die BDO ist eine Firma die beispielsweise die Gehaltsabrechnungen unserer Firma macht.

Gruesse

😎


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Ruwertal
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15 Jahren  ago  

Hmmmh..... Das hört sich ja alles komisch an...

Meine Verlobte und ich erwarten auch in 5 Wochen unser erstes Kind und haben letztes Jahr alle Bögen zugesandt bekommen, da ich diese auf dem Faxweg angefordert habe. Gehört hat meine Verlobte auch diese Änderung seit dem 01.01.2010 das keine Zulagen mehr gezahlt werden, wenn die Frau nicht in luxembourg beschäftigt ist.

Würde gerne auch wissen woran wir sind und würde mich ebenfalls über Post freuen.. [email protected]

Gruss


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Jenny1985
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15 Jahren  ago  

Kommt ja doch einiges zusammen hier.

Geht ja dann einigen so wie uns.

Kannst du mir bitte auch die Infos schicken, das wäre lieb: [email protected]

Vielen Dank


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Hi CSB, wäre klasse wenn das gepostet werden könnte oder eben per mail an: [email protected]

Wir haben das gleiche Problem jetzt, angeblich wird keine Mutterschaftszulage mehr bezahlt für Grenzgänger ab dem 01.01.2010. Einige Arbeitskollegen hatten in 2009 kein Problem damit, wenn z.b. die Frau in D arbeitete um die Zulage zu bekommen.

Vielen Dank und frohes Schaffen.

🙂


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AlainProst
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15 Jahren  ago  

Wir haben Sie vor Kurzem erhalten, allerdings arbeitet meine Frau in Lux. und ich in D. Wir wohnen in D.


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oernie
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15 Jahren  ago  

AlainProst: Wir haben Sie vor Kurzem erhalten, allerdings arbeitet meine Frau in Lux. und ich in D. Wir wohnen in D.

Soweit ich das hier verstanden hab erfolgt die Zahlung seit Anfang dieses Jahres nicht mehr wenn der MANN in Luxemburg arbeitet.


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