Hallo,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Kinderzulage. Mein Ehemann ist in Luxemburg beschäftigt und ich in Deutschland bzw. zur Zeit in Mutterschutz da ich im 9.Monat schwanger bin. Letztes Jahr haben wir die Auskunft von der CNPF bekommen, das wir diverse Voraussetzungen (verheiratet, 6 Vorsorgeuntersuchung + Zahnarzt etc...) erfüllen müssen für die 3 Kinderzulagen aus Luxemburg zu erhalten. Heute habe ich mit der CNPF telefoniert weil ich die Anträge anfordern wollte und jetzt sagte mir die Dame das wir keinen Anspruch auf die Leistung hätten da ich in Deutschland beschäftigt wäre. Das wäre ab diesem Jahr wieder geändert worden. Stimmt das?