logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Familie und Gesundheit

Kinderwunsch - was sollte man beachten  

Profilbild von
np31716
11 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

mein Partner und ich (nicht verheiratet) denken über ein gemeinsames Kind nach. Ich, W arbeite in Luxemburg und er in Deutschland. Da ich einen Kredit für unser Haus habe, macht mir die Situation „gemeinsames Kind“ finanziell allerdings etwas Sorgen. Da wir natürlich nicht erst mit 50 oder so Kinder möchten, informieren wir uns lieber, bevor ein Kind bereits unterwegs ist. Durch mehrere Beiträge hier, Artikel der Kasse usw habe ich bereits einige Informationen.

Welche „finanziellen Unterstützungen“ kann man beantragen? Mir sind bis jetzt die vorgeburtliche Zulage, nachgeburtliche Zulage etc. bekannt. Vielleicht gibt es weitere?

Läuft das Kind besser über die Steuerkarte des Vaters oder meine, da ich den Elternurlaub nehmen werde?

Eine weitere wichtige Frage die mich beschäftigt, wie habt ihr Mütter oder eure Frauen es gehandhabt, nach dem Elternurlaub wieder so schnell zu arbeiten? 6 Monate Vollzeit oder 12 Monate in Teilzeit erscheint mir nicht sonderlich lange und man bekommt ja eigentlich kein Wunschkind, für es nach kurzer Zeit schon wieder abzugeben. Da einem nach Kündigung des elternurlaubs ja auch kein Arbeitslosengeld zu steht, ist das richtige System im Vorfeld schon zu überlegen, vor allen Dingen wenn man Raten zu zahlen hat.

Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen, wertvolle Tipps usw, würde mich freuen 🙂

Lg


Profilbild von
kiwu2009
191 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Hallo, Kündigung nach Elternurlaub: Elternurlaub steht dir nicht zu, wenn du danach den Job kündigst, das heißt Kündigung kann erst am 1. Arbeitstag nach dem Elternurlaub erfolgen, du musst dann die Kündigungsfrist durcharbeiten. ALG: Du erhälst ALG aus DE, das heißt durch "eigenständige" Kündigung wird dir das ALG erst mal gesperrt. Da du aber kündigst, weil du zuhause bleiben möchtest, bist du ja nicht arbeitslos, das heißt du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung = kein ALG-Anspruch Kinderbetreuung: Du musst dich sofort nach der glücklichen Nachricht "Sie sind Schwanger" auf die Suche nach einer geeigneten Kinderbetreuung machen. Kindergärten bieten Krippeplätze ab 6 Monate an, die sind aber rar. Daher direkt frühzeitig drum kümmern (diese sind auch kostenpflichtig).


Profilbild von
np31716
11 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Welche Möglichkeiten hätten wir denn, um möglichst lange Elternurlaub zu bekommen? Also angenommen ich würde die 6 Monate Vollzeit zuhause bleiben, wie lange und unter welchen Voraussetzungen könnte mein Freund den 2. Elternurlaub in Deutschland nehmen?


Profilbild von
info
3714 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

dazu gibt es schon eine Erklärung

http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=16817&page=1#Item_9