Hallo, mal eine Frage. Meine Freundin hat ein Kind und arbeitet 3 Tage die Woche in D. Ich arbeite in Lux. Das Kind ist nicht mein leibliches. Meine Freundin (und bald Frau) hat die kleine zu 0,5 auf Ihrer Lohnsteuerkarte. Ihr Exmann die anderen 0,5. Frage: Kann ich die kleine, wenn wir verheiratet sind in Lux voll als mein Kind angeben und bekomme dann volles Kindergeld etc ? (wir wohnen zusammen) danke
16 Jahren ago
Hallo,
die Antwort von Nachtfalke stimmt so nicht. Du mußt das Kind nicht adoptieren. Wenn ihr verheiratet seit, zählt das Kind in Lux. Es wohnt ja in eurem gemeinsamen Haushalt - nur das ist entscheidend und das ihr verheiratet seit. Ihr bekommt dann das Kindergeld weiterhin aus Deutschland (weil Deine Frau ja in Deutschland arbeitet) und die Differenz, Bonus und Schulgeld aus Luxembourg
Gruß