Hallo hat jemand von Euch ähnliche Erfahrung gemacht? Ich bin verheiratet, wohne in D und bin in L berufstätig. Meine Frau kümmert sich daheim um Haus und Hof. Unser Sohn (20, noch Schüler) erhielt bis einschl. Dez. 2015 Kindergeld aus Deutschland - dann stellte die Kindergeldkasse ohne weitere Information die Zahlung ein. Als im Februar ebenfalls keine Zahlung kam, fragten wir mal telefonisch bei der Kindergeldkasse nach. Dort erzählte man etwas von einer neuen Regelung, dass, wenn keiner der Ehepartner in Deutschland berufstätig wäre, man auf Zahlung von deutschem Kindergeld keinen Anspruch mehr habe. In unserem Fall wäre ausschliesslich die Luxemburger Kindergeldkasse zuständig.
Hallo,
eigentlich bestand dann immer schon der primäre Kindergeldanspruch in LUX da ja keiner von euch in DE beschäftigt ist. Also solltet ihr das Kindergeld aus LUX bekommen und da das normalerweise höher ist als in DE keinerlei Zahlungen aus DE. Das ist aber eigentlich leine neue Regel sonder war immer schon so. Die Frage ist hier eigentlich arum habt ihr überhaupt Kindergeld aus DE bekommen. Die Auskunft das ihr keine Anspruch habt ist allerdings nicht ganz korrekt. Wenn das LUX Kindergeld nämlich weniger als das DE Kindergeld wäre hättet ihr Anspruch auf die Differenz. Das ist allerdings nicht der Fall also bekommt ihr nur Kindergeld aus LUX.
Für ein Kind bis 6Jahre Ja, darüber nein! Für ein Kind bis 6Jahre kann man also Differenzkindergeld in DE beantragen.
Ab dem Alte gibt es noch eine Zuschlag von 16,17 pro Monat und eine Schulanfangszulage von 113,15.
Ab 12 gibt es dann noch etwas mehr.
Grundsätzlich war das aber hier nicht die Frage weil ja eigentlich der primäre Anspruch in LUX bestehen sollte.