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Forum / Familie und Gesundheit

kindergeldbeantragung  

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Kaddy80
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8 Jahren  ago  

hallo! ich hoffe ich bin hier richtig. wie verhält es sich nach der beantragung vom lux. kindergeld? bekomme ich während der bearbeitungszeit des antrags weiterhin das deutsche kindergeld oder wird das vorerst eingestellt? 2. frage: die mutter der 2. tochter meines mannes hätte ja dann auch anspruch auf lux. leistungen der familienkasse, werden diese an leistungen, zb vom arbeitsamt( hartz 4) angerechnet? und wie verhält sich dies mit dem von uns gezahlten unterhalt? danke im vorraus!


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SaarMosel
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8 Jahren  ago  

Hallo Kaddy, du musst hier die Kindergeldkasse in Deutschland entsprechend informieren. Die Kasse in Luxembourg benötigt in jedem Falle eine Becheinigung von deutscher Seite; ohne den Nachweis nimmt die dortige Kasse keine Zahlung auf.

Zu Frage 2: Demnach müsste dein Mann in Luxembourg tätig sein. Von der Fragestellung her gehe ich davon aus, dass das betreffende Kind im Haushalt der Mutter lebt. Somit hätte diese Anspruch auf Familienleistungen aus Luxembourg. Bezieht diese in Deutschland "Hartz", dann würde dies bedeuten, sie (= die Kindesmutter) hätte Anrecht auf volle Familienleistungen aus Luxembourg.


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Kaddy80
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8 Jahren  ago  

danke für deine antwort! die deutsche kasse hsb ich per email informiert und die bescheinigung sngefordert. die exfrau meines mannes ist sich wohl nicht sicher, wie soch das alles so verhält mit den lzxemburgischen leistungen...wir sind ja nicht verpflichtet, diesen antrag für sie zu stellen. ausserdem würde es wohl eine zeit lang dauern bis ich die benötigten unterlagen für den antrag von ihr bekäme, deshalb habe ich gesagt ich überlasse ihr die entscheidung ob sie die leistungen in anspruch nimmt, ich hoffe ich mache so nichts dalsch. mein mann und ich haben ein gemeinsames kind, für das ich jetzt den antrag wegschicke, daß wir so schnell wie möglich von den familienleistungen profitieren. falls die exfrau sich später doch dafür entscheidet, kann man ja sicher einen extra antrag stellen?!


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SaarMosel
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8 Jahren  ago  

Hallo Kaddy,

da die Tochter deines Mannes im Haushalt der Mutter lebt, hat diese folglich den Anspruch auf Kindergeld. Hier wäre aber nun zu prüfen, ob diese (= Kindesmutter) das Geld aus Luxemburg oder aus Deutschland erhält. Die Mutter müsste die Arbeitsaufnahme des Vater ihrer zuständigen Familienkasse in Deutschland melden. Die prüfen dann den Rest. Durchaus hier möglich, dass die Kindesmutter nun vorrangig Anspruch in Luxemburg hat; daher wäre auch der Antrag von ihr dort zu stellen.


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Kaddy80
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8 Jahren  ago  

das gibts echt nicht, da fordere ich per email, diese bescheinigung bei der deutschen damilienkasse sn, und die schicken nach ca 14 tagen irgendwelche anträge.. auf nachfrage bei einer servicemitarbeiterein, bekomme ich dann die auskunft, daß unser deutsches kindergeld absofort eingestellt ist, dies könne 2-3 monate dauern! aber uns steht doch weiterhin die deutsche leistung zu, da ich selbst in deutschland arbeite, nur mein mann in lux?! das hiesse doch ausgleichszahlung von lux, oder?? und eine bscheinigung hab ich nun immernoch nicht, kann ich jetzt ja auch nicht mehr bekommen, bekomme ja jetzt kein kindergeld aus deutschland mehr


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Kaddy80
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8 Jahren  ago  

hallo! ich habe letzte woche alles per einschreiben weggeschickt. die adresse hab ich oben auf dem antragsformular der zukunftskees gefunden, jetzt heisst es abwarten... ich hatte mit einer frau von der zukunftskees telefoniert und die meinte per post.