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Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Forum / Familie und Gesundheit

Kindergeld wenn das Kind nicht im Haushalt lebt ??  

Profilbild von
smette
4 Messages

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14 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

habe da eine Frage die bestimmt schon öfters hier gestellt wurde. Ich habe ein Kind das nicht bei mir im Haushalt lebt jetzt die Frage:

Habe ich dann auchh ansprucch auf Kindergeld in Luxemburg.

Ich wohne in Deutschland und bin in Luxemburg angestellt.

Kann mir da jemand helfen oder ein paar Tip´s geben

danke euch schon mal im voraus und wünsche euch ein gutes Jahr 2011


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Sepp34
11 Messages

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14 Jahren  ago  

Anspruch auf Kindergeld hast Du nur, wenn dein Kind bei dir im Haushalt gemeldet ist!Die Mutter deines Kindes kann den Antrag auf das Kindergeld stellen und dann bekommt diese den Differenzbetrag zu Deutschland


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schreiberlein
217 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Wie Sepp es schreibt, geht es auf jeden Fall, wenn man verheiratet ist. aber ich bin mir nicht sicher, ob die Mutter Anspruch auf den Differenzbetrag hat, wenn nicht verheiratet, nicht der selbe Wohnsitz und nicht in Lux angestellt.

Es hat sich da ja einiges geändert. Auch die geb. Zulagen gibt es nur noch, wenn die Mutter selber in Lux arbeitet.