Hallo in die Runde,
ich wollte mal fragen, wie es aussieht, wenn beide Elternteile in Lux tätig sind (Seit mehreren Jahren) und in Deutschland wohnen. Das bedeutet ja, dass Luxemburg laut der Webseite der Zukunftskees vorranging ist,:
"b) Beide Elternteile arbeiten in Luxemburg, die Familie wohnt in Deutschland. Luxemburg ist vorrangig zuständig und bezahlt die Leistungen monatlich aus. Sollten die deutschen (oder andere ausländische Leistungen) höher sein und besteht ein Anrecht auf Grund der Residenz, können Sie in Ihrem Wohnland Differenzzahlungen beantragen." (Zitat der Seite).
Dennoch steht folgendes ebenfalls auf der Webseite:
"Aufgepasst: Um Kindergeld in Luxemburg zu beantragen muss auch ein Antrag in Ihrem Residenzland gestellt werden. Wenn Sie dort kein Anrecht haben, brauchen wir eine Negativbescheinigung."
Wenn beide in Luxemburg arbeiten muss doch nicht noch extra in Deutschland angefragt werden oder fragt man einfach vorab diese Negativbescheinigung an? Oder gilt dies nur in dem Falle wenn einer der Partner in Deutschland arbeitet?
Zweite Frage: Das Kindergeld wird logischerweise erst nach der Geburt beantragt nehme ich an?
Letzte Frage :-): Hat jemand einen Link mit den genauen Fristen der Arzttermine zwecks Beantragung der vorgeburtlichen Zulage? Ich habe nur das Formular gefunden und folgende Info: https://cae.public.lu/de/actualites/2020/Zulagen_Flexibilitaet_bei_den_Fristen.html
Ist ja schön, dass immer von Fristen gesprochen wird, diese aber nirgendwo aufgelistet sind. 😉
Vielen Dank vorab und bleibt gesund.