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Forum / Familie und Gesundheit

Kindergeld von Luxemburg  

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16 Jahren  ago  

Guten Tag an alle!!!Ich bin geschieden, Kinder leben bei der Mutter in D. ( mutter arbeitet teilzeit in D.) ich wohne in D. und wenn ich jetzt nach Lux arbeiten gehe krieg ich bzw die Mutter Kindergelddifferenz von Lux oder nicht? Danke


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mdanny1
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16 Jahren  ago  

Hallo Skorpion76, wenn Du jetzt nach Lux.arbriten gehst,dann bekommt deine Ex-Frau für euere Kinder das Differenzkindergeld aus Lux. Läuf bei uns auch so. Mein Ex-Mann arbeitet in Lux.(wohnt auch in D.) und ich wohne ebenfalls mit unseren Kindern in D.( unsere Kinder leben bei mir im Haushalt).Arbeite auch Teilzeit in D. Ich hoffe ich konnt Dir ein bischen weiter helfen.


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16 Jahren  ago  

danke mdanny 1.darf ich dich etwas fragen wie läuft das mit dem unterhalt für die kinder wird das defferenz von unterhalt abgezogen oder nur die hälfte????weil einer sagt komplett,der andere nur hälfte!!!!!danke


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16 Jahren  ago  

da habe ich auch eine frage dazu-.ich war nicht verheiratet und habe 2 kinder .die kinder wohnen bei der ex.soll ich auch mal einen antrag stellen auf kindergeld stellen oder sollich da ersteinmal anrufen und fragen?


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mdanny1
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16 Jahren  ago  

Skorpion! Also ich bekomme nichts vom Unterhalt abgezogen.Ich weis nur das das D.Kindergeld beim Unterhalt angerechnet wird.Genaues darüber weis ich leider nicht.

pfeilchen! Es hört sich von mir jetzt evtl.etwas hart an,aber wenn dir deine Kinder was bedeuten,dann beantrage das Kindergeld in Lux. Warum sollst Du es verschenken? Deine Kinder u.deine Ex.werden sich darüber freuen.Es ist immerhin viel Geld was man von Lux.für die Kinder bekommt. Bitte versteh mich nicht falsch.Ich denke schon das dir deine Kinder was bedeuten sonst wärst Du ja wohl auch nicht in diesem Forum drin.

Hoffe ich konnte euch beiden etwas helfen- LG mdanny


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16 Jahren  ago  

@mdanny1 ja das war ja eigentlich meine frage.kann ich dies überhaupt stellen,da meine kinderr nicht bei mir wohnen?


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mdanny1
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16 Jahren  ago  

Denke schon das auch nicht Verheiratete Väter einen Anspruch haben.Frag doch einfach mal auf der Kindergeldkasse nach. Glaub aber nicht das es einen Unterschied zw.Verheiratet o.nicht Verheiratet gibt. Es sind ja deine Kinder.