logo site
icon recherche
Forum / Familie und Gesundheit

Kindergeld Luxemburg  

Profilbild von
Melle977
22 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Hallo, ich bin in der 28. SSW und arbeite in Luxemburg, ebenfalls mein Freund, also der Vater des Kindes. Welches Formular bzw. welche Formulare muss ich abgeben um Kindergeld zu bekommen. Also das Formular für Kindergeld habe ich, habe aber gelesen man muß da noch was abgeben? Und wann? Nach Geburt des Kindes? Die Dame von der CNS sagte nämlich gestern man muß das beantragen bevor der Mutterschutz beginnt (also vor Geburt des Kindes) und man müsse den errechneten Entbindungstermin eintragen. Verstehe ich nicht. Überall hört und liest man was anderes... Kann mir hier vielleicht jemand helfen??

Danke schonmal!!


Profilbild von
mini06
295 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=3091

versuch mal ob du das öffnen kannst...


Profilbild von
mini06
295 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Wenn beide Eltern Grenzgänger sind, ist ausschließlich das Land Luxemburg für das Kindergeld zuständig (egal, ob die Familie zusammen lebt, oder die Kinder bei einem Elternteil leben). Der Antrag auf Kindergeld wird bei der Caisse Nationale des Prestations Familiales de Luxembourg, kurz CNPF gestellt. (Hyperlink zur Seite und/oder zum Formular) Folgende Unterlagen müssen bei der CNPF eingereicht werden:

Antragsformular Formular E 401 Geburtsurkunde aller Kinder Bankverbindung (bei Bank mit Sitz im Ausland Bescheinigung erforderlich) Bescheinigung über Zahlungseinstellung oder Nicht-Zahlung durch die Familienkasse in Deutschland


Profilbild von
Melle977
22 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Danke, das habe ich auch schon gesehen, beantwortet aber meine Frage nicht. Dort steht nicht WANN der Antrag zu stellen ist. Außerdem ist das Formular 401 nicht zu fnden. Braucht man das immernoch oder ist das veraltet?


Profilbild von
Nise
242 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Melle977, es müsste doch eigentlich klar sein, dass du den Antrag erst dann stellen kannst, wenn dein Kind´da ist...:wink: Oder wie willst du sonst eine Geburtsurkunde einreichen?! Die Bearbeitung geht aber zügig. Mein Kind kam Ende November und in der Ausgleichszahlung Anfang Februar des Folgejahres war ich schon dabei..


Profilbild von
Nise
242 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Das was du meinst ist das Elterngeld!! Der Antrag muss VOR Beginn des Muttschutzes eingereicht werden!


Profilbild von
mini06
295 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

das formular was du meinst was mit dem kindergeldantrag mit eingereicht werden muss ist die haushaltsbescheinigung (und wie Nise schreibt eine GEburtsurkunde.( Würde dein Mann in D arbeiten und ihr würdet Kindergeld in Lux beantragen müsste der Kindergeldbescheid aus D mit eingereicht werden.)

Das Formular für das Elterngeld muss VOR beginn des Mutterschutzes gestellt werden. genau wie Nise geschrieben hat...es gab hier mal einen Fall da wurde das Elterngeld abgelehnt weil der Antrag zu spät eingereicht wurde!!!


Profilbild von
Melle977
22 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

@Nise: Ja, mir ist das klar dass ich den Kindergeldantrag eigentlich erst stellen kann wenn das Kind da ist. DIE DAME AM TELEFON sagte ich müsse das vorher machen...!!! Dann hat sie das wohl mit dem Elterngeld verwechselt. Sollte aber normal nicht passieren... 😉


Profilbild von
Melle977
22 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Danke euch allen!! 🙂