Hallo zusammen,
ich hab da mal ne Frage. So eine Konstellation gab es bestimmt mal bei dem ein oder anderen Grenzgänger.
Ich heirate im Oktober. Meine Lebensgefährtin hat einen leiblichen Sohn welcher bei uns wohnt. Adoptieren werde ich Ihn nicht.
Er taucht nur auf unserer Meldebescheinigung auf, weil er ja bei uns im Haushalt lebt.
Habe ich Anspruch auf den Kindergeldausgleich? Oder wird mir der Antrag direkt wieder um die Ohren gehauen?
Danke für Eure Erfahrungen bzw. Hinweise
Icebaer