Hallo, kann mir jemand sagen ob man weiterhin Kindergeld von Lux. bekommt wenn das Kind mit 16 in eine Ausbildung geht und selbst Geld verdient? Danke
Das Thema scheint für viele interessant! Also bei uns war es so, dass das Differenz-KG aus L auf Antrag über das 18 Lebensjahr hinaus gezahlt wurde, bis meine Tochter ihr Abitur gemacht hatte. Sie hat - jetzt ist sie 19 - letztes Jahr eine Ausbildung begonnen und hier war die Auskunft der Familienkasse, dass nun kein KG mehr gezahlt würde. Auf guichet.lu habe ich auch einen entsprechenden Hinweis gefunden:
"Bei Gebietsansässigen und Nicht-Gebietsansässigen besteht der Anspruch auf Kindergeld über das 18. bis zum 27. Lebensjahr fort, und zwar für Schüler des allgemeinen Sekundarunterrichts oder des luxemburgischen technischen Sekundarunterrichts bzw. für Schüler, die unter denselben Bedingungen eine nicht luxemburgische Bildungseinrichtung besuchen, die zu einem Abschluss führt, der dem luxemburgischen Abschluss gleichwertig ist. In diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen:
-Abendkurse (es muss sich um Vollzeitausbildung mit mindestens 16 Wochenstunden handeln); -Fernunterricht (Ausbildung vom Typ eBac ist ausgeschlossen); -eine Lehre im Ausland, wenn der Lehrling diesbezüglich sozialversichert ist. Dies begründet seinen Status als Arbeitnehmer und er unterliegt daher aufgrund der Gemeinschaftsregelungen persönlich nur den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften."
HubertLoren: Ich dachte für Grenzgänger gibt es Kindergeld aus Luxemburg nur noch bis Ende 17, egal ob Ausbildung. Wurde das nicht damals gleichzeitig mit den Studienhilfen gestrichen? Die Studienhilfen gibts ja wieder, wurde ja so vom Gerichtshof entschieden. Aber Kindergeld?
Die Studienhilfen für Grenzgänger-Kinder gibt es, weil es auch Studienhilfen für Luxemburger gibt. Eine ungleiche Behandlung wurde ausgeschlossen. Beim Kindergeld ist es so, dass das eben auch für Luxemburger nach der Sekundarstufe 2 endet. Also gibt es auch keine ungleiche Behandlung und damit keinen Zwang das wieder zu ändern.