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Forum / Familie und Gesundheit

Kindergeld in Ausbildung  

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ankratra
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11 Jahren  ago  

Hallo, kann mir jemand sagen ob man weiterhin Kindergeld von Lux. bekommt wenn das Kind mit 16 in eine Ausbildung geht und selbst Geld verdient? Danke


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Ja, du bekommst weiterhin Kindergeld.

Nach den 18. Lebensjahr muß du den Ausbildungsvertrag vorlegen. ( meine Tochter 17 Jahre, in Ausbildung).


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ankratra
9 Messages

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11 Jahren  ago  

Juergen1964: Ja, du bekommst weiterhin Kindergeld.

Nach den 18. Lebensjahr muß du den Ausbildungsvertrag vorlegen. ( meine Tochter 17 Jahre, in Ausbildung).

Danke für die Auskunft 🙂


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Juergen1964
833 Messages

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11 Jahren  ago  

War deshalb auch bei der Familiekasse in Luxemburg.


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Petra1
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11 Jahren  ago  

...und wenn das Kind Abitur macht und anschliessend in die Ausbildung geht, gibt es dann wohl kein Kindergeld mehr aus L. Ist es richtig, dass wir das Kindergeld nur bis zum Schulabschluss (i.d.F. Abitur) erhalten? Danke & LG


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Juergen1964
833 Messages

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11 Jahren  ago  

Hallo, war wegen Eigne Angelegenheit bei der Familiekasse in Lux.

Die Verlängerung des Kindergeldes nach Abitur und dann Ausbildung ist machbar. Es müssen einige Fragebogen dann ausgefüllt werden. Am besten Selbst vorbei kommen.


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HubertLoren
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11 Jahren  ago  

Ich dachte für Grenzgänger gibt es Kindergeld aus Luxemburg nur noch bis Ende 17, egal ob Ausbildung. Wurde das nicht damals gleichzeitig mit den Studienhilfen gestrichen? Die Studienhilfen gibts ja wieder, wurde ja so vom Gerichtshof entschieden. Aber Kindergeld?


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Petra1
37 Messages

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11 Jahren  ago  

Das Thema scheint für viele interessant! Also bei uns war es so, dass das Differenz-KG aus L auf Antrag über das 18 Lebensjahr hinaus gezahlt wurde, bis meine Tochter ihr Abitur gemacht hatte. Sie hat - jetzt ist sie 19 - letztes Jahr eine Ausbildung begonnen und hier war die Auskunft der Familienkasse, dass nun kein KG mehr gezahlt würde. Auf guichet.lu habe ich auch einen entsprechenden Hinweis gefunden:

"Bei Gebietsansässigen und Nicht-Gebietsansässigen besteht der Anspruch auf Kindergeld über das 18. bis zum 27. Lebensjahr fort, und zwar für Schüler des allgemeinen Sekundarunterrichts oder des luxemburgischen technischen Sekundarunterrichts bzw. für Schüler, die unter denselben Bedingungen eine nicht luxemburgische Bildungseinrichtung besuchen, die zu einem Abschluss führt, der dem luxemburgischen Abschluss gleichwertig ist. In diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen:

-Abendkurse (es muss sich um Vollzeitausbildung mit mindestens 16 Wochenstunden handeln); -Fernunterricht (Ausbildung vom Typ eBac ist ausgeschlossen); -eine Lehre im Ausland, wenn der Lehrling diesbezüglich sozialversichert ist. Dies begründet seinen Status als Arbeitnehmer und er unterliegt daher aufgrund der Gemeinschaftsregelungen persönlich nur den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften."


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henkel12
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11 Jahren  ago  

HubertLoren: Ich dachte für Grenzgänger gibt es Kindergeld aus Luxemburg nur noch bis Ende 17, egal ob Ausbildung. Wurde das nicht damals gleichzeitig mit den Studienhilfen gestrichen? Die Studienhilfen gibts ja wieder, wurde ja so vom Gerichtshof entschieden. Aber Kindergeld?

Die Studienhilfen für Grenzgänger-Kinder gibt es, weil es auch Studienhilfen für Luxemburger gibt. Eine ungleiche Behandlung wurde ausgeschlossen. Beim Kindergeld ist es so, dass das eben auch für Luxemburger nach der Sekundarstufe 2 endet. Also gibt es auch keine ungleiche Behandlung und damit keinen Zwang das wieder zu ändern.