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Forum / Familie und Gesundheit

Kindergeld gestrichen  

Anonymous
Anonyme

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8 Jahren  ago  

Guten Morgen,

Eine Frage an all die Experten hier: Ich Bin verheiratet, 3 Kinder, wohnhaft in Deutschland. Bis September war ich Soldat und habe Kindergeld über die Bundeswehr bezogen. Meine Frau ist Angestellte bei einer deutschen Bank und seit nunmehr 8 Jahren in Erziehungsurlaub. Seit September habe ich eine Arbeitsstelle in Luxemburg. Ich habe mit Beendigung meiner Tätigkeit als Soldat Kindergeld in Deutschland bei der Familienkasse beantragt, dieses wurde mir zugesprochen. Den Bescheid habe ich in lu eingereicht, dort wurde mir nun der Differenzbetrag zugesprochen. Zahlung zum ersten Mal Ende Januar für okt, nov dez. Soweit so gut. Nun bekamen wir völlig überraschend für Dezember kein Kindergeld überwiesen. Auf Anfrage wurde mir von der Kindergeldkasse mitgeteilt, dass die Zahlung eingestellt wurde, da ich in Luxemburg die Ansprüche habe. Leider sitzen wir jetzt zwischen den Stühlen, ich habe keine Ahnung wer recht hat und wie wir jetzt halbwegs zeitnah zu unserem Geld kommen sollen.

Hat da jemand Erfahrung mit?

Viele Grüße Markus


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Seonaid
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8 Jahren  ago  

Am besten, du rufst direkt bei der Kindergeldkasse in Luxemburg an. Die werden dir am ehesten weiterhelfen können


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Wechslerin
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8 Jahren  ago  

Ich denke der primäre Kindergeld Anspruch ist auf Luxemburg übergegangen und wird solange bestehen bis Deine Frau wieder einer Beschäftigung in Deutschland nachgeht.

Hier zur Info

+++

Ob und wieviel Kindergeld dem Grenzgnger zusteht, hängt von der Arbeitssituation der Eltern und der Lebenssituation der Kinder ab.

Wenn beide Eltern Grenzgänger sind, ist ausschließlich das Land Luxemburg für das Kindergeld zuständig (egal, ob die Familie zusammen lebt, oder die Kinder bei einem Elternteil leben). Der Antrag auf Kindergeld wird bei der Caisse Nationale des Prestations Familiales de Luxembourg, kurz CNPF gestellt. (Hyperlink zur Seite und/oder zum Formular) Folgende Unterlagen müssen bei der CNPF eingereicht werden:

Antragsformular Geburtsurkunde aller Kinder Bankverbindung (bei Bank mit Sitz im Ausland Bescheinigung erforderlich) Bescheinigung über Zahlungseinstellung oder Nicht-Zahlung durch die Familienkasse in Deutschland Arbeitet ein Elternteil in Luxemburg und ein Elternteil in Deutschland (oder bezieht in Deutschland “Ersatzleistungen”, z.B. Arbeitslosengeld), so ist maßgebend, wo die Kinder Leben. Ist der Betrag im anderen Land jedoch höher, so bekommt man den Differenzbetrag ebenfalls ausgezahlt (Ausgleichszahlung). Dafür müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

Formular E 411 oder Zahlungsbescheinigung der deutschen Familienkasse Antragsformular Geburtsurkunde aller Kinder Bankverbindung (Bank mit Sitz im Ausland Bescheinigung erforderlich Arbeitet ein Elternteil als Grenzgänger in Luxemburg und das andere Elternteil ist nicht erwerbstätig, so ist Luxemburg für das Kindergeld zuständig. Gleiches gilt für alleinerziehende Grenzgänger. Dem entsprechend müssen die Unterlagen wie im ersten Punkt beschrieben eingereicht werden.


Anonymous
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8 Jahren  ago  

Also bei uns war es so, das während der Elternzeit Deutschland zuständig war und erst nach Ende der Elternzeit der Anspruch komplett auf Lux übergegangen ist (weil meine Frau nicht wieder arbeiten gegangen ist). Für die Elternzeit gabs ne Bescheinigung vom Arbeitgeber die wurde bei der Familienkasse eingereicht.


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8 Jahren  ago  

Danke für die Informationen. Wir haben gerade mit Luxemburg telefoniert. Sie haben gesagt, sie bräuchten eine Abgangsbestätigung. Die Deutschen meinten, dass sie sowas nicht ausstellen. Aussage der deutschen Familienkasse: so etwas können wir nicht bekommen. Muss von Luxemburg angefordert werden. Aussage Luxemburg: wir müssen das beschaffen.

Zum Haare raufen. Komme mir vor wie bei Asterix


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8 Jahren  ago  

@player: Danke für den Tip! Das würde uns erstmal Zeit verschaffen


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SaarMosel
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8 Jahren  ago  

Wurde die Zahlung einfach so ohne Bescheid eingestellt oder habt Ihr einen Bescheid erhalten? Könnte es hier vielleicht sein, dass Ihr mal Post von der Kindergeldkasse (der Anspruch wird in regelmäßigen Abständen mit einem Vordruck überprüft) erhalten habt und noch nicht geantwortet habt?

Luxembourg ist hier lediglich für den Ausgleich zuständig, da deine Frau in Deutschland (= Wohnsitzland der Kinder) beschäftigt ist.

Ich würde an eurer Stelle mal persönlich bei der Familienkasse in Trier vorsprechen; somit dürfte das Problem kurzfristig behoben sein.


Anonymous
Anonyme

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8 Jahren  ago  

Die Zahlung würde einfach eingestellt. Da zum Termin nichts kam haben wir bei der Hotline angerufen und die haben das dann so nebenbei erwähnt. Wir bekommen ja erst seit Oktober Kindergeld, vorher kam das über die Bundeswehr direkt mit dem Gehalt. Den positiven Bescheid haben wir vor gerade einmal 4 Wochen oder so erhalten. Meiner Meinung nach fingen die Probleme an, als wir diesen Bescheid angefordert haben, um damit in Luxemburg die Differenz zu beantragen. Wir wohnen nicht in Trier, Kindergeld läuft über Aachen, können wir trotzdem in Trier anrufen und dort irgendwas erreichen?


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Acaillot
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8 Jahren  ago  

Die deutsche Kindergeldkasse scheint des öfteren zu sagen, dass sie keinen Ablehungsbescheid ausstellen. War bei mir vor über 10 Jahren das gleiche. Wieder anrufen und sagen, dass du es gerne schriftlich hättest, dass sie dir kein Kindergeld mehr zahlen werden.

Bezieht deine Frau noch eine Zahlung während des Erziehungsurlaubes aus DE? Wenn ja, ist DE für dich primär zuständig und die Differenz kommt aus lux. Wenn sie keinerlei Geld bekommt, muß das gesamte Kindergeld aus Lux. kommen.


Anonymous
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8 Jahren  ago  

qwertzu: Wenn sie keinerlei Geld bekommt, muß das gesamte Kindergeld aus Lux. kommen.

Das kann ich so nicht bestätigen. Meine Frau war nach der Geburt unseres Kindes 3 Jahre in Elternzeit und hat in dieser Zeit kein Geld verdient und ich habe in Lux gearbeitet. Trotzdem haben wir Kindergeld aus D bekommen und sie war auch solange in ihrer deutschen Krankenversicherung. Erst mit Ende der Elternzeit wurde Lux zuständig und das Kindergeld kam komplett von Lux und meine Frau wurde über die CNS bei mir Familienversichert.


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SaarMosel
34 Messages

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8 Jahren  ago  

Ich würde mal eine E-Mail an die zuständige Stelle für Kindergeld (Grenzgänger Luxembourg) senden und das Problem schildern.

Laut deren Bescheid lautet die: [email protected]

Soweit mir bekannt ist, werden in Trier Fälle mit Bezug zu Luxembourg bearbeitet.


Anonymous
Anonyme

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8 Jahren  ago  

Ich glaube dass das Problem genau deswegen aufgetreten ist, weil sie eben noch angestellt ist, allerdings keinerlei Gehalt mehr bezieht. Bei der Krankenkasse ist es genau wie Player schrieb, sie ist über ihren AG versichert, erst zum Ablauf der Elternzeit wird die zu mir in die CNS wechseln. Bin gerade noch im Ausland, am Montag werde ich die Unterlagen zusammen tragen und an die Trierer Adresse schreiben. Danach werde ich hier mal Feedback geben, was ich herausgefunden habe.

Vielen Dank für die Hilfe Markus


Anonymous
Anonyme

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8 Jahren  ago  

Mail nach Trier ist unterwegs, ich melde mich sobald ich eine Rückmeldung habe.

Schöne Weihnachten Markus