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Forum / Familie und Gesundheit

Kindergeld fūr die Kinder meiner Lebensgefährtin  

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huwigbosen
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11 Jahren  ago  

Hallo Leute,

wohne mit meiner Lebensgefährtin und deren Kindern in einem Haushalt.

Kann mir jemand sagen, ob ich für die beiden das Kindergeld aus Luxemburg erhalten kann.

Für mein Kind, das im Haushalt meiner exfrau lebt, ist das ja nicht möglich,.?


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henkel12
248 Messages

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11 Jahren  ago  

Kindergeld wird für leibliche- und Adoptivkinder gezahlt. Normalerweise haben die Kinder ja auch einen leiblichen Vater, über den eben evtl. auch Anspruch auf Differenzkindergeld besteht. Für die eigenen Kinder, die nicht im Haushalt leben, besteht natürlich schon ein Anspruch der aber eben an den erziehungsberechtigten Elternteil ausgezahlt wird, bei dem diese Kinder leben.


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PsstGeheim
763 Messages

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11 Jahren  ago  

henkel12 hat Recht, an deiner Stelle mal schnell in Lux das KiGe für dein leibliches Kind beantragen. Vllt. kassiert deine Exfrau das auch schon und du weisst nix davon *grins*


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info
3714 Messages

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11 Jahren  ago  

Das geht wenn aus deiner "Lebensgefährtin" deine "Ehefrau" wird. Vorher leider nicht.


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henkel12
248 Messages

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11 Jahren  ago  

die Verheiratung reicht dafür nicht zwangsläufig


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henkel12
248 Messages

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11 Jahren  ago  

http://www.sante.public.lu/publications/sante-fil-vie/grossesse-maternite/legislation-allocations-service-consultations-naissance/legislation-allocations-service-consultations-naissance-2011-de.pdf Seite 36: "Arbeitet die Person, welche die elterliche Gewalt (autorité parentale) ausübt, im Großherzogtum, besteht ein Anrecht auf die Auszahlung des Kindergeldes in Luxemburg respektiv auf einem Ausgleich." Ich denke, dass das bedeutet, dass die Erziehungsberechtigung juristisch gegeben sein muss - Adoption, gerichtlich bestellter Vormund etc.


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Hallo,

die Exehefrau bekommt trotzdem Differenz- Kindergeld?

Das wieder spricht sich doch.


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henkel12
248 Messages

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11 Jahren  ago  

nicht, wenn immer schön beachtet wird, wer die Mutter der Kinder ist:

das leibliche Kind von huwigbosen wohnt bei seiner Mutter. Das Kindergeld bzw. der Differenzbetrag wird daher an diese überwiesen. So lange der leibliche Vater der Kinder der Lebensgefährtin die Erziehungsberechtigung ausübt (die an huwigbosen übertragen sein müsste - durch Adoption oder per Gerichtsbeschluss), besteht für die nicht leiblichen Kinder - obwohl sie im gleichen Haushalt wohnen - kein Anspruch auf Kindergeld der auf der Berufstätigkeit von huwigbosen in Luxemburg beruht. Kurz: Kindergeld (egal welche Form) gibt es nur für Kinder, für die auch die juristische Verantwortung besteht!


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info
3714 Messages

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11 Jahren  ago  

@Henkel12 "Kurz: Kindergeld (egal welche Form) gibt es nur für Kinder, für die auch die juristische Verantwortung besteht!"

Das ist so nicht ganz richtig und ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen das es einen anderen wichtigen Umstand gibt den du außer Acht gelassen hast.

Der Anspruch resultiert auch daraus das man zum Unterhalt des Kindes einen elementaren Beitrag leistet. Das kann zB daraus resultieren das der Mann der Eigentümer/Mieter ist in dem das Kind wohnt. Oder das der leibliche Vater nicht den vollen Unterhalt bezahlt und dank H4 Gesetzgebung in Deutschland der neue Partner als sg Lebensgemeinsschaft zum Unterhalt des Kindes verpflichtet wird.


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henkel12
248 Messages

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11 Jahren  ago  

@info dann bist Du aber praktisch zum Unterhalt verpflichtet. So lange der leibliche Vater zahlungsfähig und willig ist, wird es da kaum etwas geben.


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info
3714 Messages

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11 Jahren  ago  

doch, es ist ausreichend das es mein Haus ist in dem die Kinder wohnen.


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henkel12
248 Messages

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11 Jahren  ago  

@info: habe Dir eine PN geschickt ...


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huwigbosen
5 Messages

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11 Jahren  ago  

WOW. Da hab ich ja einen Streit vom Zaun gebrochen...

Aber vieln Dank euch für die rege Beteiligung an dieser Diskussion.


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Situation: Wohne mit meiner Freundin und ihrer Tochter seit über einem Jahr zusammen in einer Mietwohnung. Nun wurde geheiratet, jedoch habe ich die Kleine nicht adoptiert. Wenn ich das richtig verstanden habe, erhalte ich für dieses Kind kein Kindergeld?! Vielen Dank für eure Antworten.


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Fredde
363 Messages

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11 Jahren  ago  

Also, wenn das Kind deiner Ehefrau mit dir zusammen in einem Haushalt wohnt bekommst du Kindergeld/Differenzkindergeld in LUX für deine Stieftochter! Haushaltsbescheinigung reicht! Einfach einen Antrag in LUX stellen mit der Kindergeldbescheinigung aus DE.