Gibt es eigentlich einen Unterschied bei der luxemb. Leistungserbringung des Kindergeldes für Kinder, die 18+ sind und in Deutschland die Schule besuchen gegenüber denen, die schon im Studium sind?
Habe vor einigen Tagen einen Bescheid der Familienkasse erhalten, dass mit Vollendung des 18. Lebensjahres meines Sohnes, die Zahlungen eingestellt werden. Gleichzeitig war dem Schreiben ein Antrag beigefügt, mit ich die Kindergeldzahlung wieder beantragen kann; allerdings nur unter der Voraussetzung, dass mein Sohn an einer luxemb. oder ausländischen Sekundar- oder technischen Sekundarschule (was verstehen die überhaupt unter Sekundarschule?) studiert.
Habe ich um dies Verstehen zu können nur ein Brett vor'm Kopf oder ist das tatsächlich ein wenig trikki?
Freue mich über Rückmeldungen
Schönen Gruß Obiwan1