Mann, was wieder los.
Warum schaut ihr nicht einfach auf die Infoseite? Einfach nur zu faul, oder ist es tatsächlich Unwissen?
http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/maternite-prestations-familiales/allocations/allocations-familiales/index.html
"Bei Gebietsansässigen und Nicht-Gebietsansässigen besteht der Anspruch auf Kindergeld über das 18. bis zum 27. Lebensjahr fort, und zwar für Schüler des allgemeinen Sekundarunterrichts oder des luxemburgischen technischen Sekundarunterrichts bzw. für Schüler, die unter denselben Bedingungen eine nicht luxemburgische Bildungseinrichtung besuchen, die zu einem Abschluss führt, der dem luxemburgischen Abschluss gleichwertig ist. In diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen:
Abendkurse (es muss sich um Vollzeitausbildung mit mindestens 16 Wochenstunden handeln);
Fernunterricht (Ausbildung vom Typ eBac ist ausgeschlossen);
eine Lehre im Ausland, wenn der Lehrling diesbezüglich sozialversichert ist. Dies begründet seinen Status als Arbeitnehmer und er unterliegt daher aufgrund der Gemeinschaftsregelungen persönlich nur den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften."