Hallo zusammen,
ich fange ab 1.7.08 in Lux an zu arbeiten.
Habe ich dann überhaupt noch Anrecht auf das Kindergeld bzw den Kinderbonus?
Danke
Gruß
fritzmann
Hallo Fritzmann,
das kommt drauf an, ob Du Kinder hast ;o)
Auf der Seite von der Familienkasse ( http://www.cnpf.lu/) kannst Du Dir die Broschüre "Die Familienleistungen im Großherzogtum Luxemburg" runterladen, dort sind alle Leistungen beschrieben. Wenn Du die unter 3.2. beschriebenen Voraussetzungen erfüllst, bekommst Du das Kindergeld aus Luxemburg. Je nach Einkommenssituation (Einkommen ausschlisslich in Luxemburg oder auch Einkommen in Deutschland) bekommst Du evtl. "nur" die Differenz zwischen dem deutschen und dem luxemburger Kindergeld aus Luxemburg.
In jedem Fall gilt: Wenn Du Kindergeld aus Luxemburg bekommst (egal ob Voll- oder Differnzzahlung) bekommst Du auch den Kinderbonus.
Schönen Feiertag! Masen
Hallo Lisa,
das hört sich ein bißchen hart an, wenn man sagt "der Kinderbonus geht verloren". Ändert aber nichts an der Tatsache. Dazu muß man wissen, warum der Kinderbonus eingeführt wurde, nämlich als Ersatz für die steruliche Absetzbarkeit von Kindern auf der Lohnsteuerkarte. Damit sollen vor allem die kleineren Einkommen profitieren. ABER: wenn Du ohnehin keine Steuern zahlst, ist Dir auf jeden Fall kein Nachteil erwachsen. Aus meiner Sicht hast Du das Pech, daß Du nicht bereits zum 1.1.08 Kindergeldberechtigt in Luxembourg bist (das war der Stichtag für nicht ansäßige AN). Sonst hättest Du das Anrecht auf den vollen Kinderbonus. Aber im nächsten Jahr bekommst Du ihn, wenn Du weiterhin in Luxembourg arbeitest.
Gruß Masen
Hallo, muss mich noch mal zu Wort melden. Habe folgenden Text gefunden:
Mit dem Kinderbonus wird der Kinderfreibetrag, der nicht mehr auf der Lohnsteuerkarte vermerkt und beim Lohnsteuervorabzug berücksichtigt wird, automatisch ausgezahlt. Und zwar auch an einen Steuerpflichtigen, der den Steuerfreibetrag bislang nicht nutzen konnte, etwa weil er keine oder zu wenig Steuern gezahlt hat. Also ist der Bonus kein Ersatz für den Wegfall der steuerlichen Absetzbarkeit der Kinder, wie Masen in seiner Antwort schreibt, sondern gerade für die gedacht, die gering verdienen und somit wenig bis keine Steuern zahlen, so dass sie den Freibetrag für Kinder nicht nutzen können. Und das kann ich und viele Andere Geringverdiener nicht. Egal ob das Beschäftigungsverhältnis am 1. Januar, 15 Januar oder auch zu einem späteren Datum begonnen hat/wird. Wo ist da die Gleichstellung/Gerechtigkeit? Gruß Lisa
Erstmal guten Tag,
ich bin mir nicht 100%ig sicher, ob der Stichtag "abgesegnet" ist. Nach meinem Kenntnisstand ist die Voraussetzung, um den Kinderbonus zu bekommen, daß man Anspruch auf Kindergeld im Januar 08 hat (dies setzt voraus, daß man ab dem 1.1.08 anspruchsberechtigt ist). Ich habe auch Mitte des Monats mit meiner Arbeit in Luxemburg angefangen und hatte erst Anspruch auf das Lux KG ab dem 1. des Folgemonats.
Lisa, ob das gerecht ist oder nicht, müssen andere Entscheiden. Du hast jedenfalls effektiv derzeit EUR 922,50 weniger in der Tasche. Aber evtl. läßt die CNPF (Lux. Familienkasse) mit sich reden und zahl Dir den Kinderbonus doch noch aus, weil Du im Januar mit der Arbeit begonnen hast. Du kannst uns ja berichten, ob es geklappt hat. Viel Glück.
Masen
Hallo, falsch ich habe derzeit 1.845,00 Euro weniger in der Tasche, habe nämlich 2 Kinder unter 18 und das tut doppelt weh. Werde dich darüber informieren, wenn ich einen positiven Bescheid habe. Zuerst mal wäre ich froh, das (Differenz)Kindergeld ( bin mir nicht sicher ob Differenz oder volles Kindergeld von Lu gezahlt wird) wäre mal auf meinem Konto. Aber, wie ich hier gelesen habe, kann es sich ja nur noch um Monate handeln :-(( Viele Grüße Lisa