Das ist nicht mehr korrekt und wurde vor ca. 2 Jahren durch eine Verordnung geändert! Leider wurde die Info auf der Webpage nie geändert! Ich habe zunächst eine Ablehnung mit genau dieser Begründung bekommen.
Richtige Info hier: http://www.ogbl.lu/de/blog/apprentissage-a-l’etanger-victoire-pour-l’ogbl/
Dann habe ich einfach nochmal eine Antrag gestellt als diese Änderung durchkam und habe mein ganzes Kindergeld nachbezahlt bekommen. Also, bei Kindern in der Ausbildung Kindergeld beantragen!