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Forum / Familie und Gesundheit

KIndergeld bei unehelichem Kind ?  

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gredelchen1
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14 Jahren  ago  

hallo zusammen, ich weiss- es gibt schin viele fragen und auch antworten zu diesem thema...dennoch bin ich immer noch nicht ganz schlau geworden und hoffe auf eure hilfe.:-) folgende situation : wir ( ich in lux tätig, mann in d tätig- NICHT verheiratet, gemeinsamer haushalt und sorgerecht - also eheähnliche gemeinschaft ) haben nachwuchs bekommen. welche behörde zahlt nun das kindergeld ? und solte nun auf dem antragformular ledig angekreuzt werden ( wurde mir der " einfachheit halber" empfohlen ) oder doch lieber eheähnlich....und welchen untercshied solls machen ? vorab schonmal vielen dank für eure hilfe:tongue:


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Sandy
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14 Jahren  ago  

also bei uns ist die Situation identisch. Kindergeld bekommt mein Freund aus Deutschland. Mit der KG-Bescheid vom Amt beantragst du das Differenz-KG in Luxembourg. Mit dem Kreuzchen weiß ich nicht genau. Welcher Antrag ist das denn? Aber wenn du ledig ankreuzt statt eheänlich bekommt dein Freund dann ja vielleicht kein KG aus Deutschland. Ich würde bei der Wahrheit bleiben. Du mußt ja sowieso in Lux dann eine Meldebescheinigung von euch 3 beifügen. Spätestens dann fliegt die Schummelei doch auf.


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chicka
497 Messages

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14 Jahren  ago  

Hier auch noch ein bisschen was zum lesen:

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito-3091-kindergeld-kinderbonus-und-schulanfangszulage.html[/url]