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Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Forum / Familie und Gesundheit

Kindergeld bei nicht Vater der Kinder  

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bgviper
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16 Jahren  ago  

Hallo alle zusammen!!!! Hätte da mal ne Frage,dessen Antwort ich bis jetzt noch nicht gefunden habe....Folgendes:Kann man Kindergeld in Luxemburg beantragen wenn man a) Der Lebensgefährte in Luxemburg arbeitet,aber die Kinder nicht von Ihm sind? b) Die Scheidung vom Ex noch nicht durch ist??? Wäre euch dankbar wenn Ihr mir weiter helfen könnt... Und wie sieht es aus,wenn man auf 400 Euro-Basis in deutschland zusätzlich arbeitet?? Danke schon mal:bigsmile:


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edith2
39 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo,

Kindergeld kann Dein Lebensgefährte in Luxembourg beantragen, wenn Ihr verheiratet seid. Dann zählt dass Kind, wenn es mit Euch in einem Haushalt lebt. Dann bekommt ihr definitiv Geld aus Lux. Wahrscheinlich aber nur die Differenz, weil der Kindesvater wohl in Deutschland wohnt und arbeitet, ebenso Du. Dann habt ihr vorrangigen Anspruch in Deutschland.

Zum jetzigen Zeitpunkt bekommst Du ausschließlich aus Deutschland Kindergeld und hast in Luxembourg keinerlei Ansprüche. Ob Du geschieden bist oder nicht, spielt keine Rolle. Ebenso ein 400 Euro Job in Deutschland.

Ich nehme mal an, Du/Ihr wohnt in Deutschland - dann trifft dies alles zu.

Die Angaben, die ich gemacht habe, treffen definitiv zu, da es bei mir (ich arbeite in Lux, mein Partner in Dtl.) so im Februar entschieden wurde. Die Kinder meines Partner leben auch bei uns im Haushalt. Kindergeld aus Lux, bekomme ich aber nur für mein eigenes Kind. Für die anderen erst, wenn wir verheiratet sind.

LG Edith


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bgviper
40 Messages

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16 Jahren  ago  

Vielen lieben Dank Edith!! In diesem Fall betrifft es uns nicht persönlich,aber ich danke für deine Hilfe... Ja,manchmal ist es doch echt kompliziert....Aber dadurch hat sich unsere Bekannte nen Haufen Ärger gespart... Liebe Grüsse noch:bigsmile: