Ich würde mich nochmal exlizit bei der Luxemburger KK gegenabsichern. Denn, am Ende bist Du der Idiot. Bei mir war es genau anders herum. Ich habe rum diskutiert, dass die Kids doch in Lux über den Vater versichert beleiben können und die Barmer hat mir gesagt - AUF GAR KEINEN FALL. Das würde ja auch bedeuten, dass für alle Paare, wo ein Elternteil in Lux und einer in DE arbeitet die Kinder in Lux versichert sein könnten. Und gerade da, hab ich so eiige Bekannte, die da ein böses Erwachen hatten...Das nämlich das Kind von heute auf morgen zu deutschen Ärzten wechseln musste, weil Lux bei Beschäftigung eines Elternteils in DE nicht mehr zuständig sei. Das ist der Luxemburger KK aber anscheinend erst bei internen Überprüfungen aufgefallen. Dann gabs nen Fragebogen, ob der Vater des Kindes in DE arbeitet und Schwupp-Di-Wupp, waren die Kids raus aus der CNS.
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
5 Jahren ago
Ich berufe mich jetzt auf die Aussage der deutschen KK. Ich sehe im Gegensatz zum Kindergeld, welches in Deutschland nur 6 Monate rückwirkend beantragt werden kann, kein Risiko bei der Krankenversicherung eines Kindes. Mein Kind geht sowieso nur zu deutschen Ärzten in Deutschland. Faktisch ändert sich also nichts und falls Lux. irgendwann dies moniert, können sie das gern mit meiner deutschen KK besprechen und dann wird es halt geändert.