Hallo, ich habe ein grosses Problem. Und zwar wurde vor kurzem mein zweiter Sohn geboren! Nun wollte ich für ihn Kindergeld beantragen! Bei meinem ersten Sohn (7 Jahre alt) bekomme ich bisher das Kindergeld aus D und den Ausgleich aus L. Als ich vor 5 Jahren in L angefangen habe zu Arbeiten, hatte mir die Sekretärin meines Arbeitgebers gesagt, ich müsse halt nur in L das Kindergeld beantragen und bekomme dann den Ausgleich. Alles andere bleibt wie es ist, da wir ja weiterhin in D wohnen! Gesagt getan! Aber als ich nun erneut das Kindergeld beantragen wollte, wurde ich schon beim ausfüllen des Antrages stutzig! Ein Anruf auf der Kindergeldstelle brachte mich auch nicht wirklich weiter. Die ersten 3 Jahre meiner Tätigkeit in L arbeitete meine Frau nicht und seit 2 Jahren macht sie eine Schulausbildung zur Erzieherin. Wie es aussieht muss ich das Kindergeld wohl komplett in L beantragen, oder? Aber was ist mit dem ersten Kind? Muss ich das melden, und das ganze Kindergeld zurückzahlen? und was ist denn wenn meine Frau nächstes Jahr in D anfängt zu arbeiten, muss dann wieder in D beantragt werden? Wäre sehr Dankbar für eure Hilfe!
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
sozialversicherungspflichtiges Einkommen nur in Luxemburg = Kindergeld nur aus Luxemburg Die Information des Arbeitgebers war falsch! Kontakt mit der Kindergelstelle in Luxemburg aufnehmen und den Fall schildern. Da der Anspruch in Luxemburg bestand, wurde zu viel Kindergeld in Deutschland bezogen. Ich habe nur Erfahrung bei kürzeren Fristen. Da hatte die deutsche Kindergeldstelle zu viel aus Luxemburg bezogenes Kindergeld an die Luxemburger überwiesen. Wie über mehrere Jahre rückwirkend verfahren wird, weiss ich leider nicht. Bei Tätigkeitsaufnahme in Deutschland muss tatsächlich dort der Antrag gestellt werden. Die Behörden sind dabei aber kooperativ und es geht nach meiner Erfahrung sehr zügig.