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Forum / Familie und Gesundheit

Kindergeld aus DE verweigert, arbeite in LU, Frau arbeitslos  

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3 Monaten  ago  

Deine Frau kann aus Luxemburg kein Elterngeld bekommen, da sie vor der Geburt nicht in Luxemburg gearbeitet hat. Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung!


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FrecherFritz
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3 Monaten  ago  

Das habe ich doch nie behauptet!

Es geht um deutsches Elterngeld.


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3 Monaten  ago  

Der Hinweis von mir bedeutet das die Aussage von der Elterngeldstelle in Deutschland Unsinn ist, druck dir die Seiten von guicht.lu aus und hefte das an deinen Widerspruch 👍


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FrecherFritz
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3 Monaten  ago  

Welche Aussage von der Deutschen Elterngeldstelle ist Unsinn?


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Lisa Schenkel
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2 Monaten  ago  

Stecke gerade in einer ähnlichen Situation:

Ehemann Arbeitnehmer in Lux seit 2023 vorher in DE tätig. 

Ich aktuell in Elternzeit. 

Aufgefallen ist das Problem erst, als ich in Lux in diesem Jahr Antrag auf Differenzzahlung gestellt  habe.  Unmittelbar nach Eingang des Antrags in Lux hat DE alle Kindergeldleistungen (2 Kinder) eingestellt.

Solange ich kein steuerpflichtiges Einkommen in DE erziele ( ALG1, Minijob oder Elternzeit) ist nach europäischem Recht Lux vorrangig zuständig.

Jetzt läuft das Prozedere bereits mehr als drei Monate, bisher zahlt weder LUX noch DE ...

Kommunikation beider Länder läuft wenn es ums auszahlen geht etwas schleppend...


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2 Monaten  ago  

Und wo bist du denn jetzt Krankenversichert? Die müsste ja über deinen Mann laufen.


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Lisa Schenkel
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2 Monaten  ago  

ich bin über die Elterngeldstelle in DE versichert. 


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FrecherFritz
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2 Monaten  ago  

Update:

Habe die CAE angeschrieben und denen alle Unterlagen zukommen lassen inklusive der Briefe der Familienkasse. Die zahlen alles.

 

@Lisa Schenkel, einfach einen Antrag auf Kindergeld in LU stellen und denen alle Unterlagen inklusive Kopien der Familienkasse, in denen steht, dass Du nichts mehr aus DE bekommst und die das bereits gezahlte Geld zurücksenden werden musst, senden.

Die werden sich dann mit denen in Verbindung setzen, denen das Geld zurücksenden und Dir maximal 1 Jahr rückwirkend die Differenz zahlen und ab dem Monat, ab dem DE nicht mehr bezahlt hat, Kindergeld zahlen.