logo site
icon recherche
Forum / Familie und Gesundheit

Kindergeld aus DE verweigert, arbeite in LU, Frau arbeitslos  

Profilbild von
FrecherFritz
80 Messages

Offline

3 Monaten  ago  

Für Kind 1 bekomme ich seit fast 2 Jahren Kindergeld aus DE und nichts aus LU, weil ich einfach irgendwann keine Zeit mehr für den Papierkram hatte.

Nach dem zweiten Kind habe ich wieder einen Antrag in DE gestellt für Kindergeld(KG).

Nach Monaten Stille will das Amt nun für Kind 2 nichts zahlen und für Kind 1 über 4000€ zurück.

Begründung:

Für Kindergeld ist vorranging das Land zuständig, in dem ich arbeite. Deutschland zahlt nur die Differenz, wenn sie positiv ist, was sie in diesem Fall nicht ist.

Meine Situation: Arbeitnehmer in LU mit deutschem Pass, Frau arbeitslos mit schweizer Pass, beide Wohnhaft in DE.

Ich habe hier so viel von Differenzkindergeld gelesen, was einige hier jeden Sommer für das vorangegangene Jahr bekommen, dass ich dachte, ich habe das Recht und MUSS in DE nach KG fragen.

Was ist denn nun richtig und was kann ich tun?

Wenn das stimmt, dass ich zuerst in LU hätte fragen müssen, dann kriege ich rückwirkend ja fast nichts mehr und muss den grössten Teil zurückzahlen.

 


Profilbild von
info
3711 Messages

Offline

3 Monaten  ago  

Dazu folgende Fragen, ist die Ehefrau auch die Kindesmutter und wenn ja bezieht sie Sozialleistungen aus Deutschland wie ALG?


Profilbild von
DJLTR85
5 Messages

Offline

3 Monaten  ago  

Kindergeld bekommst Du vorrangig und regelmäßig aus dem Wohnsitzland (D).

Da das luxemburgische etwas höher ist, hast Du Anspruch auf die Differenz, die von der CAE halbjährlich (Jahresmitte und Jahresende) überwiesen wird.


Profilbild von
DJLTR85
5 Messages

Offline

3 Monaten  ago  

Muss mich teilweise korrigieren. Bitte lies das mal bei der CAE nach:

https://cae.public.lu/de/allocations/frontalier/regles-de-priorite.html


Profilbild von
FrecherFritz
80 Messages

Offline

3 Monaten  ago  

Ehefrau=Kindesmutter.

Sie darf in Deutschland bleiben, weil ich unterschrieben habe, dass ich für sie aufkomme.Sie hat deswegen ein Bleiberecht in Deutschland und ist bei der Ausländerbehörde registriert.Sie bezieht/bezog für beide Kinder(für eins noch laufend) das Mindestelterngeld.

Ich habe gerade gelesen, dass man aus Deutschland nur Kindergeld bekommt, wenn eines der Elternteile hier arbeitet. Das trifft auf keinen von uns zu.

Wieso hat das Amt dann für das erste Kind das Kindergeld durchgewunken?Sie hatte alle nötigen Informationen von mir erhalten. Ich habe mir das Geld somit nicht erschlichen.Sollte ich das Geld zurückgeben, entsteht mir ein Schaden, der durch deren Fehler gar nicht erst entstanden wäre. Kann ich diesen einklagen?Denn schliesslich kriege ich nun das Kindergeld aus LU für die letzten 2 Jahre nicht mehr, weil DE ja meinte "klar, wir zahlen das" und jetzt sagt "gib's zurück".


Profilbild von
info
3711 Messages

Offline

3 Monaten  ago  

Ok, dann ist das alles ja kein Drama. Das Kindergeld musst du natürlich in Luxemburg für beide Kinder beantragen und keine Panik es wird rückwirkend gerechnet und im Normalfall zwischen beiden Behörden ausgetauscht 👍also in Luxemburg bitte rapido einen Antrag für beide Kinder stellen und den Ablehnungsbescheid aus Deutschland anfügen und dann sollte es recht ruhig laufen 🤗denke bitte daran das die anderen Unterlagen natürlich trotzdem in Luxemburg eingereicht werden müssen 👍es ist zwar kein Teil deiner Frage, aber du musst die Kinder und übrigens auch deine Frau in der Krankenversicherung richtig melden ☝️


Profilbild von
info
3711 Messages

Offline

3 Monaten  ago  

Ok, noch was🤗Baby Jahre bei der Cnap schon angemeldet?


Profilbild von
FrecherFritz
80 Messages

Offline

3 Monaten  ago  

Von LU kriege ich nie und nimmer die letzten 2 Jahre zurück.

Die zahlen doch maximal 6 Monate rückwirkend. Vom ersten Kind habe ich sogar Unterlagen eingereicht. Die wollten dann einen Nachweis, dass ich aus Deutschland nichts bekomme. Wieso auch immer, denn laut DE kriege ich nix, da Frau nicht in DE beschäftigt und ich in LU arbeite. Beide Behörden in DE und LU haben Kenntnis davon gehabt, da ich denen alle nötigen Nachweise geschickt habe.

Nachdem LU diese Daten wollte, habe ich angefangen in DE Kindergeld anzufordern.Das ist doch deren Fehler, dass sie mir das KG zugesprochen haben und jetzt einen Rückzieher machen. Das verlorene Geld werde ich doch nicht mehr wieder bekommen von LU, da ich wegen denen dachte, dass ich nichts mehr beantragen muss.

CNAP und Babyjahre: ich dachte, dass das nur für luxemburgische Bewohner gilt.Meine Frau hat von der deutschen Rentenversicherung einen Brief mit der Bestätigung erhalten, dass die Jahre auf die Rente gutgeschrieben werden. Kann ich das für meine Frau in LU nun auch beantragen? Oder gilt das für mich?Ich habe letztes Jahr Elternzeit gehabt, wo der AG mir 50% und die Versicherung die restlichen 50% meines Lohnes bezahlt haben.

Ich bin nun hin und her. Ich weiss nicht, was ich tun soll. Ich werde heute vermutlich kein Auge zumachen können.


Profilbild von
FrecherFritz
80 Messages

Offline

3 Monaten  ago  

Die Familienkasse ist telefonisch nicht erreichbar. Soll  ich einen Einspruch einlegen per E-Mail?Kann mir jemand einen Anwalt empfehlen, der sich mit sowas auskennt?Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die Familienkasse mir das Geld belässt.

Auch glaube ich nicht, dass Luxemburg sagt "Komm, das Geld geben wir Dir rückwirkend, dann kannst du der Familienkasse deren Geld zurücksenden".

Für mich ist durch deren Fehler diese Situation entstanden und ihretwegen ist mir nun dieses Geld aus Luxemburg entgangen.


Profilbild von
Fredde
363 Messages

Offline

3 Monaten  ago  

Dann probier es doch einfach mal aus. Bei mir hat es bei einigen Einsprüchen bis zu drei Jahre gedauert bis ich dann einen ganzen Batzen nachgezahlt bekam. Bevor du keinen entsprechenden Antrag gestellt hast und keine Ablehnung von Lux bekommen hast und dann  Einspruch eingelegt hast geht erst mal garnichts, 

Oder aber einfach mal bei der Kasse vorbeifahren. Hab ich sich schon gemacht. Du weisst ja auch garnicht ob dir das Geld entgangen ist oder nicht. Alles was du sagst ist eine Vermutung, bis auf das man keinen telefonisch erreicht was aber sehr bekannt ist.


Profilbild von
info
3711 Messages

Offline

3 Monaten  ago  

So wie ich das hier verstehe hat die Mutter Elterngeld bezogen und in der Zeit kommt das Kindergeld aus Deutschland. Als das Elterngeld vorbei war hat sich keiner darum gekümmert das Kindergeld in Luxemburg zu beantragen und in Deutschland das Kindergeld abzumelden. Sorry, da fehlen mir die Worte wie man so blind durch‘s Leben laufen kann!

Die Babyjahre der Cnap bekommt natürlich nur wer da in der Rentenversicherung drin ist, also der Vater.


Profilbild von
FrecherFritz
80 Messages

Offline

3 Monaten  ago  

Du hast es falsch verstanden. Ich habe aus Deutschland Kindergeld bezogen, weil ich dachte, dass es so richtig ist. Ich hatte keinen Plan darüber, dass man das nur bekommt, wenn mindestens 1 Elternteil in Deutschland beschäftigt ist. Das Amt hätte mir das auch direkt sagen sollen. Sorry, da fehlen MIR die Worte wie man als Beamter so einen groben Fehler macht. Schliesslich machen die jeden Tag das gleiche. Das müsste bei denen im Schlaf gehen. Ich hingegen hatte keinerlei Erfahrungen damit. Blind laufe ich definitiv nicht durchs Leben. Ich habe mich leider nur auf die falschen Leute verlassen und hier einfach zu viel von Differenzkindergeld gelesen, was mich dazu brachte zu denken, dass ich vorranging in Deutschland Kindergeld bekomme und die Differenz aus Luxemburg.


Profilbild von
info
3711 Messages

Offline

3 Monaten  ago  

Es war ja auch richtig, allerdings nur so lange wie das Elterngeld bezogen wurde, da hat der Mitarbeiter bei der Kindergeldstelle nichts falsch gemacht.


Profilbild von
FrecherFritz
80 Messages

Offline

3 Monaten  ago  

Elterngeld aus Deutschland beziehen erlaubt einem Kindergeld zu erhalten aus Deutschland?


Profilbild von
FrecherFritz
80 Messages

Offline

3 Monaten  ago  

Für mein jüngeres Kind bekommt meine Frau aktuell Elterngeld. Den Antrag dafür haben sie aber mit der Begründung abgewiesen, dass Luxemburg vorrangig zuständig ist.