Hallo Leute! Ich habe eine frage zu einem speziellen Fall.
Die Eckdaten:
Ich bin 34 Jahre und verheiratet. Ich Arbeite seid 7 Jahren in luxembourg. In trier wohne und lebe ich gemeinsam mit meiner Frau und 3 Kindern. Die großen 2 kinder sind nicht meine leiblichen,der kleinste schon. Zudem habe ich aber aus voriger Beziehung eine Tochter von 8 Jahren die bei ihrer Mutter lebt. Ich war mit dieser Mutter aber nie verheiratet. Ich bekomme derzeit Kindergeld für die 3 Kinder in Haushalt. Auch bezahle ich fleißig mein unterhalt für die uneheliche Tochter.
Nun bin ich zwecks anderen Gründen in Bezug auf meine Tochter mit meiner ex vor Gericht und da wurde erwähnt ich müsste doch auch Kindergeld aus lux für meine Tochter bekommen....
Ist es tatsächlich so wie mir auch 2 Freunde sagten, dass meine ex Freundin für unsere gemeinsame Tochter Kindergeld aus luxembourg beantragen kann, und dieses dann auch bekommt? Es wäre dann wohl so dass ich die Hälfte an mein unterhalt angerechnet bekäme wie es derzeit ja auch mit dem Kindergeld aus Deutschland ist. Da meine Tochter dann aber Kind Nummer 4 wäre was Anspruch auf Kindergeld hätte, und das 4. Kind ca. 360 euro mehr Kindergeld ausmacht würden mir ja 180 euro angerechnet und nicht wie derzeit nur ca. 80 Euro ...
Und wenn ja ... wie sieht es mit den 7 Jahren aus. Bekomm ich da was was zurück oder gutgeschrieben ??? Und was ist wenn ich damit recht hätte ... müsste ich dabei evtl mehr unterhalt zahlen weil ich ja mehr Geld bekomme ?
Vielen Dank für eure Hilfe