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Forum / Familie und Gesundheit

kindergeld auch für Tochter die nicht in Haushalt lebt ?  

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Chrisausrpl
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10 Jahren  ago  

Hallo Leute! Ich habe eine frage zu einem speziellen Fall.

Die Eckdaten:

Ich bin 34 Jahre und verheiratet. Ich Arbeite seid 7 Jahren in luxembourg. In trier wohne und lebe ich gemeinsam mit meiner Frau und 3 Kindern. Die großen 2 kinder sind nicht meine leiblichen,der kleinste schon. Zudem habe ich aber aus voriger Beziehung eine Tochter von 8 Jahren die bei ihrer Mutter lebt. Ich war mit dieser Mutter aber nie verheiratet. Ich bekomme derzeit Kindergeld für die 3 Kinder in Haushalt. Auch bezahle ich fleißig mein unterhalt für die uneheliche Tochter.

Nun bin ich zwecks anderen Gründen in Bezug auf meine Tochter mit meiner ex vor Gericht und da wurde erwähnt ich müsste doch auch Kindergeld aus lux für meine Tochter bekommen....

Ist es tatsächlich so wie mir auch 2 Freunde sagten, dass meine ex Freundin für unsere gemeinsame Tochter Kindergeld aus luxembourg beantragen kann, und dieses dann auch bekommt? Es wäre dann wohl so dass ich die Hälfte an mein unterhalt angerechnet bekäme wie es derzeit ja auch mit dem Kindergeld aus Deutschland ist. Da meine Tochter dann aber Kind Nummer 4 wäre was Anspruch auf Kindergeld hätte, und das 4. Kind ca. 360 euro mehr Kindergeld ausmacht würden mir ja 180 euro angerechnet und nicht wie derzeit nur ca. 80 Euro ...

Und wenn ja ... wie sieht es mit den 7 Jahren aus. Bekomm ich da was was zurück oder gutgeschrieben ??? Und was ist wenn ich damit recht hätte ... müsste ich dabei evtl mehr unterhalt zahlen weil ich ja mehr Geld bekomme ?

Vielen Dank für eure Hilfe


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Lilli49
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10 Jahren  ago  

Nicht deine EX sondern du kannst das Kindergeld für euer gemeinsames Kind beantragen. Du bekommst dann jedoch nur die Differenz zum Kindergeld aus Deutschland und Luxemburg ausgezahlt, da deine Ex ja wohl in Deutschland bereits Kindergeld bezieht. In wie weit das deine Unterhaltsverpflichtungen betrifft weiss ich allerdings nicht, da die Fälle die mir bekannt sind nicht getrennt leben.


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Chrisausrpl
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10 Jahren  ago  

Würde diese Tochter dann als Kind Nummer 4 gerechnet? Dann wäre es ein mehr Kindergeld von ca 360 euro. Wenn aber die Tochter als Kind 1 gesehen würde wären es nur 190 Euro also ca. 30 mehr als in Deutschland.

Und war ist mit den zu viel gezahlten Geldern? Weiß das jemand?


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info
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10 Jahren  ago  

Die Kinder 1 bis x werden immer vom ältesten zum jüngsten Kind das Kindergeldanspruch hat gezählt.

Aber der Geldbetrag der in Summe raus kommt wird im Anspruchsrecht wiederum durch die Anzahl der Kinder geteilt.

Bei 4 Kinder hat also das erste Kind und das letzte Kind aus der Summe des Kindergeld den identischen Anspruch.


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henkel12
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10 Jahren  ago  

Entscheidend für den KG-Anspruch ist das Vaterschaftsverhältnis. Neben den leiblichen Kindern reicht es auch schon, dass man mit dem Vater / der Mutter der Kinder verheiratet ist und die Kinder mit im Haushalt leben. Mir wurde bei der Familienkasse letztes Jahr jedoch die Auskunft gegeben, dass das "durchzählen" der Kinder so nicht funktioniert sondern sich nach dem Haushalt richte, in dem das/die Kind/er wohnen. In diesem Fall würde das also bedeuten, dass das Kind der Ex als Einzelkind betrachtet würde. Aber selbst dann gibt es noch Differenzkindergeld aus Luxemburg. Egal wie - es macht Sinn, den Antrag sofort zu stellen. Die Aussicht, rückwirkend KG zu erhalten ist nicht gut, aber den Versuch wert.


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Chrisausrpl
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10 Jahren  ago  

Vielen Dank !

Ich habe nun auch mit der Kigeldkasse gesprochen. Es ist wie du sagst, das Kind wird als Kind nr. 1 gewertet, da es nicht in unseren Haushalt eingreift. Aber dennoch macht es sinn, durch den Bonus usw. Am ende muss ich 45 euro weniger unterhalt zahlen, und die KM bekommt 90 Euro mehr Kindergeld. Ist also eine Win Win situation.

Und ja: Rückwirkend bekomm ich keine 7 Jahre. Aber 2. 2 Jahre bekomme ich erstattet, und das ist okay für mich


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PsstGeheim
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10 Jahren  ago  

Achtung: Das überzählige lux. Kindergeld kannst du VOLL auf den Zahlbetrag des Kindesunterhalts anrechnen, nicht nur hälftig wie das deutsche. Das ist rechtlich unstrittig. Beim Kinderbonus ist man sich rechtlich noch nicht sicher, viele Meinungen sagen aber, der Kinderbonus ist Gehaltsbestandteil des in Lux. arbeitenden, d.h. er wird deinem Einkommen zugerechnet als Grundlage für den Kindesunterhalt und am Ende, falls er der Mutter ausgezahlt wird (er steht ihr zu falls Kind dort wohnt), ebenfalls voll verrechnet.


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henkel12
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10 Jahren  ago  

das ist so korrekt (war es zumindest im letzten Jahr noch) Ausserdem ist der Hintergrund für die Auszahlung des Kinderbonus noch eher dazu geeignet dem Einkommen zugerechnet zu werden als das Differenzkindergeld. Für die Schulanfangszulage gilt das auch (natürlich nur, wenn das betreffende Kind auch zur Schule geht).


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PsstGeheim
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10 Jahren  ago  

Oh ja, die Schulzulage hatte ich vergessen, wird gleich dem Kindergeld behandelt. Danke henkel12


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Chrisausrpl
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10 Jahren  ago  

Also zum Verständniss :

Derzeit bezieht die KM in Deutschland ja 180 Euro Kindergeld. Von meiner Unterhaltsverpflichtung ( 409 Euro in meinem Falle ) wird das halbe Kindergeld angerechnet, so dass ich 90 Euro weniger , also 319 Euro zahlen muss.

Bekommt die Kindsmutter nun das Kindergeld aus Lux, stehen ihr incl. Bonuszulage 262,47 Euro zu. Also zahlt Lux eine monatliche Differenz voon ca. 80 Euro.

Und genau diese kann ich mir zusätzlich noch abziehen vom Unterhalt? Das würde bedeuten dass ich anstelle der 319 euro nur noch 239 Euro zahlen müsse.

Ich dachte nur die hälfte der Differenz kann ich mir aziehen, also 40 Euro.


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henkel12
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10 Jahren  ago  

Die KM bekommt das Differenzkindergeld nicht monatlich sondern halbjährlich nachträglich und dann auch noch mit einer Verzögerung von einigen Wochen. Wenn aus irgendwelchen Gründen Unklarheiten bei der luxemburger KG-Stelle entstehen neigt diese dazu zunächst einfach nicht auszuzahlen und zu warten, dass sich der Anspruchsberechtigte meldet. Die KM ist zur Mitarbeit verpflichtet - Schulbescheinigungen etc. Wenn man also wirklich fair sein will und das in dieser ex-Beziehung auch funktioniert, könnte man mit der KM vereinbaren, dass man in Vorlage tritt, das Geld dann aber eben halbjährlich zurück bekommt. Trotzdem kann man den gesamten Differenzbetrag monatlich von seiner Unterhaltszahlung abziehen. Alternativ könnte man das Kind ja bei sich selbst anmelden und dadurch den Zuschlag für das 4. Kind bekommen. Dann würde das Geld auch monatlich fließen. Da braucht man aber guten Willen bei der KM zu, den man durch das Teilen des Vorteils (höeres durchschnittliches Kindergeld pro Kind) natürlich beieinflussen kann.