logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Familie und Gesundheit

Kindergeld ab Geburt oder erst wenn Kinder zuhause?  

Profilbild von
liesepetz
32 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Wir sind beide Grenzgänger und haben Anspruch auf Kindergeld aus Luxemburg. Unsere Zwillinge sind als Frühchen auf die Welt gekommen und durften erst einen Monat nach Geburt nach Hause. Auf dem Antragsformular für das Kindergeld ist anzugeben "Lebt das Kind in IIhrem Haushalt?" (=ja) und "Falls ja, seit dem...". Je nach Antwort auf die letzte Frage geht 2x ein Monat Kindergeld flöten. Ist es legitim, hier den Geburtstermin einzutragen, oder muss das Datum eingetragen werden, an dem die Kinder tatsächlich nach Hause durften? Für die CNPF ist ja eigentlich ersichtlich, dass die Kinder länger im Krankenhaus waren, da die U1 bis U3 alle dort gemacht wurden.


Profilbild von
Fredde
363 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Natürlich gilt der Geburtstermin!


Profilbild von
Acaillot
0 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

du bist doch auch "zu Hause" gemeldet, wenn du im Krankenhaus liegst 🙂 deine Kinder sind doch beim Standesamt mit eurem Wohnsitz eigetragen worden. Herzlichen Glückwunsch noch


Profilbild von
liesepetz
32 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

ok, danke für die Klarstellung! Ich war wegen des Wortlauts da eher vorsichtig, weil sie ja für die CNPF am Formular für die nachgeburtliche Zusage ersichtlich erst später tatsächlich im Haushalt waren, und die CNS ja bereits einen Haufen Kosten für den ersten Lebensmonat trägt. Danke auch für die Glückwünsche!