Wir sind beide Grenzgänger und haben Anspruch auf Kindergeld aus Luxemburg. Unsere Zwillinge sind als Frühchen auf die Welt gekommen und durften erst einen Monat nach Geburt nach Hause. Auf dem Antragsformular für das Kindergeld ist anzugeben "Lebt das Kind in IIhrem Haushalt?" (=ja) und "Falls ja, seit dem...". Je nach Antwort auf die letzte Frage geht 2x ein Monat Kindergeld flöten. Ist es legitim, hier den Geburtstermin einzutragen, oder muss das Datum eingetragen werden, an dem die Kinder tatsächlich nach Hause durften? Für die CNPF ist ja eigentlich ersichtlich, dass die Kinder länger im Krankenhaus waren, da die U1 bis U3 alle dort gemacht wurden.
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
8 Jahren ago
ok, danke für die Klarstellung! Ich war wegen des Wortlauts da eher vorsichtig, weil sie ja für die CNPF am Formular für die nachgeburtliche Zusage ersichtlich erst später tatsächlich im Haushalt waren, und die CNS ja bereits einen Haufen Kosten für den ersten Lebensmonat trägt. Danke auch für die Glückwünsche!