hallo, hab mal ne Frage. Kann der Exmann meiner Frau den Unterhalt für die Kinder aus erster Ehe kürzen, weil ich für diese Kindergeld in Luxemburg beziehe? Er bezahlte nur den Mindestsatz. Gruß Jörg
16 Jahren ago
Hallo Jörg, ich glaub das darf er nicht. Er muss soweit ich weiss den Mindestsatz auf jeden fall zahlen,weil er seinen Kindern Unterhaltspflichtig ist Aber um Sicher zu gehen,frag doch mal auf dem Jugendamt nach,die können dir das auf jedenfall sagen. Der Blödman soll doch froh sein das es seinen Kindern durch das Lux.Kindergeld besser geht. Sorry ist aber doch so!