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raschid
Deutschland | 213 Messages

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4 Jahren  ago  

Guten Morgen,

ich habe eine Frage zum Kindergeld. Wir wohnen in Dtl. und ich bin Grenzgänger nach Luxemburg. Meine Frau war in Dtl. sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Bisher haben wir entsprechend aus Dtl. das Kindergeld und aus Lux den Unterschiedsbetrag erhalten.

Seit 01.04. arbeitet meine Frau jetzt genau wie ich in Lux. Was müssen wir bzgl. des Kindergeldes beachten? Läuft das weiter wie bisher oder wird das Kindergeld jetzt komplett von Lux bezahlt? Muss irgendetwas umgemeldet werden?

Vielen Dank schon im Voraus

Kay


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4 Jahren  ago  

KiGe kommt jetzt komplett aus Luxemburg und ihr müsst euch an die Zukunfts-Kees wenden. Denk daran das du noch den Ablehnungsbescheid aus Deutschland brauchst, also auch die deutsche Seite informieren.


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raschid
Deutschland | 213 Messages

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4 Jahren  ago  

Hallo Info,

vielen Dank fuer die Info!


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raschid
Deutschland | 213 Messages

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4 Jahren  ago  

Und gleich noch eine Frage dazu. Da meine Frau vom 01.01.2021 bis 31.03.2021 in Deutschöand berufstätig war und erst ab dem 01.04.21 in Lux, kann sie NICHT die als nicht gebietsansässiger Steuerpflichtiger die steuerliche Gleichstellung mit gebietsansässigen Steuerpflichtigen wählen, da sie in 2021 mehr als 10% ausserhalb Luxemburgs verdient hat. Stimmt das, oder gibt es bei Stellenwechsel eine andere Regelung?

 


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4 Jahren  ago  

Ich gehe davon aus das die Steuerlichebetrachtung bei der gemeinsamen Veranlagung eh weiterhin über dich gegeben sein wird.


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Fredde
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4 Jahren  ago  

Bei der Zusammenveranlagung in LUX muss nur einer der beiden die 10% erfüllen und gut, wie INFO schon gesagt hat.


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raschid
Deutschland | 213 Messages

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4 Jahren  ago  

Vielen Dank für die Infos. Nur damit ich es richtig verstehe:

Ich werde 2021 100% meines Einkommens in Luxemburg verdienen. Meine Frau etwa 30% in Deutschland und 70% in Luxemburg. Mein Gehalt wird mit meinem globalen Steuersatz versteuert (so wie in den letzten Jahren auch immer) Auf der ersten Lohnabrechnung meiner Frau wird sie mit dem Steuersatz der LS-Klasse 1 versteuert. Sie hat aber das Recht "meinen/unseren" gemeinsamen Steuersatz anzunehmen, obwohl sie weniger als 90% ihres Einkommens in Lux verdient 2021? Und das nur, weil ich 100% in Lux verdienen werde? 

 


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Fredde
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4 Jahren  ago  

Nur einer der Partner muss die 90% Regel erfüllen. Steuererklärung müsst ihr dann eh machen und da wird dann das deutsche Einkommen deiner Frau mit bei der Steuersatzberechnung mit einbezogen. 


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4 Jahren  ago  

Wie Fredde schreibt ist es grundsätzlich richtig, alleine kann ich nicht beurteilen ob es zu einem Problem werden könnte bei einer strikten Einzelveranlagung ?


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4 Jahren  ago  

So und jetzt zum letzten Punkt der Fragen, ob dein bisheriger Steuersatz gut oder schlecht ist in der neuen Situation musst du selbst beantworten. Deine Frau fährt bestimmt nicht nach Luxemburg weil da das Wetter besser ist. Folglich gehe ich davon aus das dieses gemeinsame Einkommen höher ist als vorher. Folglich wird sich auch dein Steuersatz erhöhen und du musst daran denken das du in Zukunft Steuerabschläge alle 3 Monate leisten musst. Darum mein persönlicher Ratschlag, ermittelte deine Steuern und bilde Rückstellungen. 2022 setze dann den Steuersatz fest sofern sich in deinem Leben nichts gravierend ändert.

 

An alle im Forum, einen schönen Feiertag und trinkt gerne etwas auf eine bessere und normale Zukunft ?