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mathilde1
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5 Jahren  ago  

Meinen Man arbeitete in Luxemburg.

Ich erhielte deswegen auch das Kindergeld von Luxemburg.

Er ist in 2005 verstorben.

Er hat aber unsere Familie versorgt.

Ich habe drei Kinder aus erste Ehe

Ich erhalte Witwerente aus Luxemburg.

Die Kids weil Man Man nicht der leibliche Vater ist bekomme nix.

Laut den ihre Aussage.

Da ich meine eigene Steuernummer habe wegen den Witwegeld, war ich der Meinung Meine Kinder erhalten weiter Kindergeld.

Der Kindergeldkassebsagt nee, weil Mein man der leibliche Vater ist .

Wurde er noch leben würde uns Kindergeld zustehen, weil die Kids in sein Haushalt leben, so gehen wir leer aus.

Ist dieses richtig

mfg Mathilde1


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3740 Messages

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5 Jahren  ago  

Hallo Mathilde,

es gab zum Kindergeld gerade vor kurzem ein neues EU Urteil und das solltest du auf jeden Fall mit in deine Beurteilung aufnehmen. Allerdings kann ich dir zu deinem speziellen Fall nicht viel mehr sagen.

Das Urteil war vor ca 8 Wochen und wurde hier auch veröffentlicht, schau einfach mal nach ob es dir was hilft.


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saning2000
2 Messages

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5 Jahren  ago  

Hallo.

Sie sollten sich mal mit dem Rechtsanwalt Stefan Wonnebauer in Trier in Verbindung setzten.

Dieser Anwalt ist darauf spezialisiert und kann auch  in Luxemburg vor Gericht gehen.

www.wonnebauer.de

LG