leider konnte ich keine richtige Antwort finden. Benötigt man beim Kindergeldantrag für das zweite Kind wieder eine Ablehnung aus Deutschland? Wir arbeiten beide in Lux.
Vielen Dank für eure Antworten.
Bei mir hat vor Jahren der Verweis auf die Kindergeldnummer gereicht mit Abgabe der aktuellen Haushaltsbescheinigung. Keine neuen Anträge bzw. Ablehnungen waren nötig.
ich weiss zwar nicht wie es vor jahren war aber als unser zweites Kind auf die Welt kam (vor 6 Monaten) müssten wir alles so machen wie beim ersten Kind d.h. Ablehnung aus Deutschland und so weiter.
Hallo,
ich Rat immer, Papiere mit zur Familienkasse zu nehmen und Vorort abklären.
Ist ja Bares Geld was Ihr mit der Zeit Verliert.
Und Nachgebutsuntersuchung erfragen, Formular.
Wollte nur nochmal ein kurzes Feedback geben. Wir haben Schreiben erhalten, das das Kindergeld aus Luxemburg für unser zweites Kind gezahlt wird. Wir haben keine Ablehnung aus Deutschland gebraucht.