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Blumentopf
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9 Jahren  ago  

Hallo, ich fange bald in Luxemburg an zu arbeitet.

Kann mir einer die Frage beantworten, wenn meine Frau Rente erhält, kann ich dann das Kindergeld in Luxemburg auf mich beantragen oder zählt die Rente als sozialpflichtiges Einkommen und ich erhalte den Differenzbetrag? Danke


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Juergen1964
833 Messages

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9 Jahren  ago  

Erhälst den Differenzbetrag!


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sternchen3
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9 Jahren  ago  

Hallo , bist du Hauptverdiener in LUX? Dann bekommst du die monatliche Auszahlung aus LUX.


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SaarMosel
34 Messages

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9 Jahren  ago  

Hallo Jürgen, deine Beschäftigung ist vorrangig gegenüber der Rente deiner Frau.

Bedeutet also für euch, dass ihr ab Beginn deiner Tätigkeit in Luxembourg dort einen vorrangigen Anspruch auf Kindergeld habt. Würde die deutsche Kasse rechtzeitig über deine Arbeitsaufnahme informieren.


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elfe
116 Messages

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9 Jahren  ago  

Kann man dass irgendwo nachlesen?


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Juergen1964
833 Messages

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9 Jahren  ago  

Hallo,

beim Kindergeld zählt erst mal das Wohnlandprinzip der Kinder ( gleich DE). Werden da Sozialabgaben geleistet.....! Auf Rente in DE "Ja". Somit ist DE Vorranig und es wird aus Lux. nur das Differenzgeld und Kinderbonus alle halbe Jahr überwiesen.


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SaarMosel
34 Messages

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9 Jahren  ago  

Hallo Juergen1964,

Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 regelt hier die sogenannten Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen.

Demnach geht die Beschäftigung in Luxembourg vor der Rente in Deutschland. Die Kasse in Luxembourg muss hier also vorrangig gegenüber Deutschland Kindergeld zahlen.

Wer es "nachgooglen" möchte: Suchbegriff: Artikel 68 Verordnung (EG) Nr. 883/2004


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elfe
116 Messages

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9 Jahren  ago  

Danke Saar Mosel, eine gute Nachricht. Wenn man mit der Rente noch ein Jahr auf den Unterschiedsbetrag warten müsste ....