Hallo zusammen,
ich habe vor zwei Jahren meine Tätigkeit in Luxemburg aufgegeben, da ich meinen 2. Nachwuchs bekommen habe und danach vorerst nicht arbeiten gehen konnte. Ab April fange ich aber eine neue Tätikeit an. Meine Frage ist es - muß ich dann komplett einen neuen Kindergeldantrag stellen, oder läuft das dann automatisch, da ich ja schon mal für beide Kinder Kindergeld erhalten habe (also die Geburtsurkunden ect. liegen schon vor)? Für mich käme eine Differenzzahlung in Frage, da mein Mann in D arbeitet.
Kann mir jemand weiterhelfen?? Danke !!
😉