dann such die einen anderen anwalt!!! wird dir der Bonus als einkommen angerechnet??? wenn ja dann darfst du den komplett vom KU abziehen wenn dein Anwalt was anderes behauptet dann wechsele den.
Hallo, ich wollte mal nachfragen, ob jemand nun schon Erfahrungen mit den Jugendämtern und Amtsgerichte zum Thema Steuerbonus gemacht hat. Für den Fall: Sie in DE, Kind bei ihr, Er in DE/LUX, Auszahlung CNPF an sie - sollte es lt. OLG Koblenz ja so sein, dass der Steuerbonus nicht bedarfsdeckend angerechnet wird, sondern Einkommen des Barunterhaltspflichtigen "Luxemburgers" ist. Die Auszahlung des Steuerbonuses (Gehalt des Vaters) an die Kindsmutter ist demnach eine "Teilzahlung des Unterhalts durch die CNPF". Habt ihr hierzu schon Entscheide/Erfahrungen? Danke, Corvin