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Forum / Familie und Gesundheit

Kinderbonus OLG Koblenz  

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hossa
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15 Jahren  ago  

@scorpion76 das sehe ich genau so...danke für die aktuelle Information... im Moment kommt genau diese Frage auf mich zu! @pad im Urteil Koblenz wurde bestätigt, dass der Bonus Einkommen des in Lux. arbeitenden Elternteils ist... verwirrend ist bei diesem Urteil nur, dass es sich um die Ehefrau handelte bei der die Kinder leben... bei scorpion76 ist es ja umgekehrt

Gruss Hossa


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hossa
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15 Jahren  ago  

Was mich nur interessieren würde... Muss die Exfrau um Leistungen aus Luxembourg zu erhalten sich selbst an die Kindergeldstelle wenden oder muss ich das beantragen?


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

du kannst das machen muss aber nicht, das kann auch deine ex machen!


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rebel
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15 Jahren  ago  

hossa: @scorpion76 das sehe ich genau so...danke für die aktuelle Information... im Moment kommt genau diese Frage auf mich zu! @pad im Urteil Koblenz wurde bestätigt, dass der Bonus Einkommen des in Lux. arbeitenden Elternteils ist... verwirrend ist bei diesem Urteil nur, dass es sich um die Ehefrau handelte bei der die Kinder leben... bei scorpion76 ist es ja umgekehrt

Gruss Hossa

hallo hossa kannst du mir einen anwalt nennen der sich mit dieser materie auskennt und auch beschäftigt ? meiner kann od. will mir da nicht helfen ? in was für einem staat leben wir hier ! haben wir keine rechte mehr ! sind wir nur noch zahlende mitglieder hier in deutschland ? der kinderbonus sollen wir dann auch als gratisgeschenk dazu geben ohne anrechnung dessenauf unterhalts pflichtige ?


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Fragezeichen
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15 Jahren  ago  

weils so schön ist noch mal zusammenfassend...

Folgendes Szenario: ER: Grenzgänger SIE: arbeitet in D; die Kinder leben bei ihr

Stimmt folgende Annahme?

1. Kinderbonus: - wird dem EK von IHM zugerechnet bei der Ermittlung des zu zahlenden KU - das kann dazu führen, dass der von IHM zu leistende KU-Zahlbetrag steigt, da er durch dieses fiktive "Mehreinkommen" in die nächst höhere Stufe rutscht - bei der Zahlung selbst kann der KB allerdings in voller Höhe abgezogen werden - unterm Strich sollte es also einen Vorteil für IHN darstellen, da der KB eine möglicherweise höhere Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle übersteigt

2. Differenzkindergeld: - hälftige Anrechnung auf den zu leistenden Unterhalt (???; das ist mir noch nicht wirklich klar. Ist es tatsächlich so? Wenn ja, wie sieht es bei volljährigen Kindern aus? Volle Anrechnung analog KU in D?) - bei entsprechender Kinderzahl/Alter macht das schon einiges aus (sofern die erste Annahme stimmt)

3. Schulanfangszulage: - analog Differenzkindergeld (???; keine Ahnung???)

Wäre prima, wenn jemand die Punkte bestätigen bzw. korrigieren könnte und das dann auch idealerweise belegen kann.

Danke!

LG Fragezeichen


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rebel
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15 Jahren  ago  

Fragezeichen: weils so schön ist noch mal zusammenfassend...

Folgendes Szenario: ER: Grenzgänger SIE: arbeitet in D; die Kinder leben bei ihr

Stimmt folgende Annahme?

1. Kinderbonus: - wird dem EK von IHM zugerechnet bei der Ermittlung des zu zahlenden KU - das kann dazu führen, dass der von IHM zu leistende KU-Zahlbetrag steigt, da er durch dieses fiktive "Mehreinkommen" in die nächst höhere Stufe rutscht - bei der Zahlung selbst kann der KB allerdings in voller Höhe abgezogen werden - unterm Strich sollte es also einen Vorteil für IHN darstellen, da der KB eine möglicherweise höhere Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle übersteigt

2. Differenzkindergeld: - hälftige Anrechnung auf den zu leistenden Unterhalt (???; das ist mir noch nicht wirklich klar. Ist es tatsächlich so? Wenn ja, wie sieht es bei volljährigen Kindern aus? Volle Anrechnung analog KU in D?) - bei entsprechender Kinderzahl/Alter macht das schon einiges aus (sofern die erste Annahme stimmt)

3. Schulanfangszulage: - analog Differenzkindergeld (???; keine Ahnung???)

Wäre prima, wenn jemand die Punkte bestätigen bzw. korrigieren könnte und das dann auch idealerweise belegen kann.

Danke!

LG Fragezeichen

Fragezeichen: weils so schön ist noch mal zusammenfassend...

Folgendes Szenario: ER: Grenzgänger SIE: arbeitet in D; die Kinder leben bei ihr

Stimmt folgende Annahme?

1. Kinderbonus: - wird dem EK von IHM zugerechnet bei der Ermittlung des zu zahlenden KU - das kann dazu führen, dass der von IHM zu leistende KU-Zahlbetrag steigt, da er durch dieses fiktive "Mehreinkommen" in die nächst höhere Stufe rutscht - bei der Zahlung selbst kann der KB allerdings in voller Höhe abgezogen werden - unterm Strich sollte es also einen Vorteil für IHN darstellen, da der KB eine möglicherweise höhere Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle übersteigt

2. Differenzkindergeld: - hälftige Anrechnung auf den zu leistenden Unterhalt (???; das ist mir noch nicht wirklich klar. Ist es tatsächlich so? Wenn ja, wie sieht es bei volljährigen Kindern aus? Volle Anrechnung analog KU in D?) - bei entsprechender Kinderzahl/Alter macht das schon einiges aus (sofern die erste Annahme stimmt)

3. Schulanfangszulage: - analog Differenzkindergeld (???; keine Ahnung???)

Wäre prima, wenn jemand die Punkte bestätigen bzw. korrigieren könnte und das dann auch idealerweise belegen kann.

Danke!

LG Fragezeichen

Fragezeichen: weils so schön ist noch mal zusammenfassend...

Folgendes Szenario: ER: Grenzgänger SIE: arbeitet in D; die Kinder leben bei ihr

Stimmt folgende Annahme?

1. Kinderbonus: - wird dem EK von IHM zugerechnet bei der Ermittlung des zu zahlenden KU - das kann dazu führen, dass der von IHM zu leistende KU-Zahlbetrag steigt, da er durch dieses fiktive "Mehreinkommen" in die nächst höhere Stufe rutscht - bei der Zahlung selbst kann der KB allerdings in voller Höhe abgezogen werden - unterm Strich sollte es also einen Vorteil für IHN darstellen, da der KB eine möglicherweise höhere Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle übersteigt

2. Differenzkindergeld: - hälftige Anrechnung auf den zu leistenden Unterhalt (???; das ist mir noch nicht wirklich klar. Ist es tatsächlich so? Wenn ja, wie sieht es bei volljährigen Kindern aus? Volle Anrechnung analog KU in D?) - bei entsprechender Kinderzahl/Alter macht das schon einiges aus (sofern die erste Annahme stimmt)

3. Schulanfangszulage: - analog Differenzkindergeld (???; keine Ahnung???)

Wäre prima, wenn jemand die Punkte bestätigen bzw. korrigieren könnte und das dann auch idealerweise belegen kann.

Danke!

LG Fragezeichen

wer von euch beiden erhält das kindergeld bzw. ausgleich u. den kinderbonus aus luxemburg !


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Fragezeichen
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15 Jahren  ago  

Hallo,

das deutsche KG erhält meine Frau in Deutschland, die Differenzzahlung und den Kinderbonus erhalte ich als Grenzgänger auf mein Konto und reiche diese bisher komplett weiter.

Gruß Fragezeichen


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rebel
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15 Jahren  ago  

Fragezeichen: Hallo,

das deutsche KG erhält meine Frau in Deutschland, die Differenzzahlung und den Kinderbonus erhalte ich als Grenzgänger auf mein Konto und reiche diese bisher komplett weiter.

Gruß Fragezeichen

den kinderbonus und das kindergeld aus luxemburg wirst du auch weiterhin an deine ex abführen müssen . angerechnet wird nur das kindergeld zu deinen unterhalts zahlungen . der kinderbonus ist nicht anrechenbar entscheidung vom OLG Koblenz ! dieses geld ( kinderbonus ) wird als art betreungsgeld dem zugesprochen bei dem die kinder leben . brauchst auch nicht zu einem anwalt deswegen zu gehen . ich hab es auch versucht ! no chance ! 😥


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Fragezeichen
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15 Jahren  ago  

@rebel: Deine Aussage irritiert mich jetzt etwas, da an anderer Stelle hier eindeutig die Rede davon ist, dass der KB-Betrag zwar dem Einkommen zugerechnet wird, aber dann komplett vom KU abgezogen werden kann?! Gibt es da verschiedene Rechtsprechungen? Das OLG Koblenz sollte ja für RLP zuständig sein (wäre passend für mich). In welcher Höhe erfolgt nach Deiner Auffassung die Anrechnung des KG (halb oder ganz)?


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rebel
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15 Jahren  ago  

ja ist aber so es kann nicht abgezogen werden vom unterhalt !in dem alten urteil stand es ja noch so das man es anrechnen konnte ! es wird wie gesagt als betreuungs geld der kinder gerechnet .

dieses urteil wurde im oktober 2010 wieder geändert 🙁 da soll mal einer die logig unseres rechtsstaats verstehen ! das kindergeld wird nur hälftig angerechnet .


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

was für ein Schwachsinn,,,,

was noch für Betreungsgeld?!?!?!? ich ziehe das komplett ab, laut meinem Anwalt darf ich das und JA (Beistand) war auch damit einverstanden,,, über einen neun Urteil habe ich noch nichts gehört,,,,zum Glück))))

Es wird ja immer besser!!!


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

und wenn man googelt findet man auch nichts über den neuen Urteil,,,,lass dich nicht verarschen,,geh zu einem anderen Anwalt


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rebel
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15 Jahren  ago  

laut meinem anwalt hat sich die lage da aber geändert im letzten jahr ! der kinderbonus ist nicht mehr abziehungsfähig ! http://www.wonnebauer.de/cms/uploads/media/OLG_Urteil_9_UF_4-10.pdf näheres steht in der seite 8 des urteils


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

ja in dem fall ist das schon richtig da arbeitet auch die mutter in lux bei der die kinder leben,,,,also bitte nicht alles verwechseln und dann noch alle durcheinander bringen)))) ich habe schon Schreck gekriegt))))


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rebel
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15 Jahren  ago  

in meinem fall ist es aber so und ich arbeite in lux. ! der kinderbonus kann ich nicht anrechnen ! das hat mir mein anwalt gesagt .