Fragezeichen:
weils so schön ist noch mal zusammenfassend...
Folgendes Szenario:
ER: Grenzgänger
SIE: arbeitet in D; die Kinder leben bei ihr
Stimmt folgende Annahme?
1. Kinderbonus:
- wird dem EK von IHM zugerechnet bei der Ermittlung des zu zahlenden KU
- das kann dazu führen, dass der von IHM zu leistende KU-Zahlbetrag steigt, da er durch dieses fiktive "Mehreinkommen" in die nächst höhere Stufe rutscht
- bei der Zahlung selbst kann der KB allerdings in voller Höhe abgezogen werden
- unterm Strich sollte es also einen Vorteil für IHN darstellen, da der KB eine möglicherweise höhere Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle übersteigt
2. Differenzkindergeld:
- hälftige Anrechnung auf den zu leistenden Unterhalt (???; das ist mir noch nicht wirklich klar. Ist es tatsächlich so? Wenn ja, wie sieht es bei volljährigen Kindern aus? Volle Anrechnung analog KU in D?)
- bei entsprechender Kinderzahl/Alter macht das schon einiges aus (sofern die erste Annahme stimmt)
3. Schulanfangszulage:
- analog Differenzkindergeld (???; keine Ahnung???)
Wäre prima, wenn jemand die Punkte bestätigen bzw. korrigieren könnte und das dann auch idealerweise belegen kann.
Danke!
LG
Fragezeichen
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weils so schön ist noch mal zusammenfassend...
Folgendes Szenario:
ER: Grenzgänger
SIE: arbeitet in D; die Kinder leben bei ihr
Stimmt folgende Annahme?
1. Kinderbonus:
- wird dem EK von IHM zugerechnet bei der Ermittlung des zu zahlenden KU
- das kann dazu führen, dass der von IHM zu leistende KU-Zahlbetrag steigt, da er durch dieses fiktive "Mehreinkommen" in die nächst höhere Stufe rutscht
- bei der Zahlung selbst kann der KB allerdings in voller Höhe abgezogen werden
- unterm Strich sollte es also einen Vorteil für IHN darstellen, da der KB eine möglicherweise höhere Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle übersteigt
2. Differenzkindergeld:
- hälftige Anrechnung auf den zu leistenden Unterhalt (???; das ist mir noch nicht wirklich klar. Ist es tatsächlich so? Wenn ja, wie sieht es bei volljährigen Kindern aus? Volle Anrechnung analog KU in D?)
- bei entsprechender Kinderzahl/Alter macht das schon einiges aus (sofern die erste Annahme stimmt)
3. Schulanfangszulage:
- analog Differenzkindergeld (???; keine Ahnung???)
Wäre prima, wenn jemand die Punkte bestätigen bzw. korrigieren könnte und das dann auch idealerweise belegen kann.
Danke!
LG
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weils so schön ist noch mal zusammenfassend...
Folgendes Szenario:
ER: Grenzgänger
SIE: arbeitet in D; die Kinder leben bei ihr
Stimmt folgende Annahme?
1. Kinderbonus:
- wird dem EK von IHM zugerechnet bei der Ermittlung des zu zahlenden KU
- das kann dazu führen, dass der von IHM zu leistende KU-Zahlbetrag steigt, da er durch dieses fiktive "Mehreinkommen" in die nächst höhere Stufe rutscht
- bei der Zahlung selbst kann der KB allerdings in voller Höhe abgezogen werden
- unterm Strich sollte es also einen Vorteil für IHN darstellen, da der KB eine möglicherweise höhere Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle übersteigt
2. Differenzkindergeld:
- hälftige Anrechnung auf den zu leistenden Unterhalt (???; das ist mir noch nicht wirklich klar. Ist es tatsächlich so? Wenn ja, wie sieht es bei volljährigen Kindern aus? Volle Anrechnung analog KU in D?)
- bei entsprechender Kinderzahl/Alter macht das schon einiges aus (sofern die erste Annahme stimmt)
3. Schulanfangszulage:
- analog Differenzkindergeld (???; keine Ahnung???)
Wäre prima, wenn jemand die Punkte bestätigen bzw. korrigieren könnte und das dann auch idealerweise belegen kann.
Danke!
LG
Fragezeichen
wer von euch beiden erhält das kindergeld bzw. ausgleich u. den kinderbonus aus luxemburg !