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Forum / Familie und Gesundheit

Kinderbonus OLG Koblenz  

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hossa
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15 Jahren  ago  

Hallo Pad, dann passiert geanu das, was ich vorhin mit fiktiver berechnung des unterhaltsbedarfs beschrieben habe: nehmen wir mal an ein unterhaltspflichtiger verdient in Luxembourg

3000 Netto ( laut Gehaltsbescheinigung) , früher als es den Kinderbonus noch nicht gab hätte er laut gehaltsbescheinigung 3100 verdient. Das einzige was wir ja wissen wollen ist der Kindesbedarf ( wie gesagt Bedarf!!das ist nicht das was nachher bezahlt werden soll) Heute durch den KB steht natürlich ein niedrigeres Nettogehalt auf der Gehaltsbescheinigung was ja eigentlich weniger unterhalt für das kind bedeutet. ...siehe Düsseldorfer Tabelle

Die Gerichte müssen!!! durch das Urteil jetzt so verfahren, dass der Kinderbonus zur Bedarfsausrechnung auf das Nettogehalt dazugerechnet wird,m das Gehalt zu finden das in der Düsseldorfer Tabelle für den Unterhalt an das Kind relevant ist. Hat man dann den Zahlbetrag an das Kind gefunden, Wird natürlich der Kinderbonus Komplett davon abgezogen weil er ja nur durch die Auszahlungsmodalitäten auf dem "falschen" Konto gelandet ist:-) Im o.g Fall ist es ja so , das die Mutter in Luxembourg arbeitet und die Kinder erzieht und somit der KB auf ihrem konto landete.Der unterhaltspflichtige Vater der in D. arbeitet zog den Kinderbonus komplett vom Bedar des Kindes ab und bezahlte nur noch den Differenzbetrag zum Rest was nach abzug von Anfangszulage und Kindergeld zur bedarfsdeckung noch übrig war. Nun gehört der Kinderbonus zum Lohnbestandteil der Mutter ( in dem Fall demjenigen der in Lux arbeitet)... .


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hossa
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15 Jahren  ago  

...das ist in etwa vergleichbar ( man(n), frau, verzeihe mir, wie wenn ihr einen Dienstwagen fahrt und den geldwerten Vorteil versteuern müsst. Das Auto erhöht euer Bruttogehalt, durch das höhere Brutto kommt auch ein höherer Steuersatz( in dem Fall würde der den Kindesunterhalt darstellen) heraus. Für den Unterhaltspflichtigen mit arbeit in Luxembourg ist der Kinderbonus Gehalt!!! ( steht ja auch so im Urteil) und das wurde ja schon an die Kindesmutter in Deutschland ausgezahlt Was oben draufgerechnet wird muss unten auch wieder abgezogen werden, sonst stimmt die ganze rechnung nicht. Sollte das in irgendeinem Urteil von den Mitgliedern hier anders sein, dann hat euer Anwalt bei der Gerichtsverhandlung gepennt.


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hossa
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15 Jahren  ago  

@scorpion76 ich würde mir einen anwalt nehmen, da der kinderbonus laut olg definitiv dein gehalt darstellt. dadurch , dass er an deine ex ausbezahlt wird, hast du ja schon einen Teil deines "Gehaltes" an sie überwiesen. Sie möge klagen;-)

gruss Hossa


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15 Jahren  ago  

ja wie es aussieht muss ich mir einen Anwalt nehemen, kennt vlt, einer einen guten Anwalt in Raum Trier-Wittlich??? ( der sich auch gut mit Familienleistungen aus Lux auskennt)


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hossa
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15 Jahren  ago  

hossa: @scorpion76 ich würde mir einen anwalt nehmen, da der kinderbonus laut olg definitiv dein gehalt darstellt. dadurch , dass er an deine ex ausbezahlt wird, hast du ja schon einen Teil deines "Gehaltes" an sie überwiesen. Sie möge klagen;-)

gruss Hossa

...und sich wundern, was als Zahlbetrag noch übrig bleibt.Der KB ist Einkommen des in Luxembourg arbeitenden Unterhaltspflichtigen :bigsmile:


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15 Jahren  ago  

=> mausi800 wo steht denn das mit dem differenzkindergeld ?


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15 Jahren  ago  

hallo an alle

und wie machen jetzt alle mittlerweile mit der Differenz und Boni nach dem Urteil OLG Koblenz??? Bei uns läuft es noch, machen jetzt gerichtlich.


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hossa
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15 Jahren  ago  

Hallo an Alle! ...Mich würde mal interessieren ob es in diesem Fall Neuigkeiten gibt. oder etwa schon neuere Entscheidungen vor Gericht.

Gruss Hossa


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rebel
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15 Jahren  ago  

hallo an alle betroffenen ( kinderbonus ) ich finde es eine sauerei von unserem deutschen staat das wir als männer keine rechte mehr bekommen was den kinderbonus betrifft ! er wird uns als einkommen angerechnet ! bekommen ihn aber nicht ausgezahlt ! wie kann es sein das er unserem einkommen zugerechnet wird obwohl wir keinen cent davon sehen ?? sonderen geht an die geschiedene ex frau ! und das monatlich in höhe von 76,87 pro monat und kind als sonder zahlung weil wir ja soviel kohle verdienen so zu sagen :confused: mal am rande bemerkt bin momentan arbeitslos und bekomme arbeitslosen geld aus luxemburg !


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psteinborn
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15 Jahren  ago  

rebel: hallo an alle betroffenen ( kinderbonus ) ich finde es eine sauerei von unserem deutschen staat das wir als männer keine rechte mehr bekommen was den kinderbonus betrifft ! er wird uns als einkommen angerechnet ! bekommen ihn aber nicht ausgezahlt ! wie kann es sein das er unserem einkommen zugerechnet wird obwohl wir keinen cent davon sehen ?? sonderen geht an die geschiedene ex frau ! und das monatlich in höhe von 76,87 pro monat und kind als sonder zahlung weil wir ja soviel kohle verdienen so zu sagen :confused: mal am rande bemerkt bin momentan arbeitslos und bekomme arbeitslosen geld aus luxemburg !

Ab wann soll das mit den 76,87 im Monat Pro Kind gezahlt werden? Gibt es den Kinderbonus nicht einmalig im Jahr von 922,44€ pro Kind?


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15 Jahren  ago  

an rebel

ja das wird als Einkommen angerechnet aber die Summe (76,87 pro Kind) kannst du monatlich von dem bezahltem KU abziehen, also weniger überweisen.

an psteinborn

ja es ist einmlig im Jahr aber beim Kindesunterhalt wird das halt so gerechnet.


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rebel
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15 Jahren  ago  

an skorpion76 gibt es irgend wo eine entscheidung darüber das ich das einfach so abziehen kann ? wie ist es mit dem bonus der schon früher ausgezahlt wurde ? kann ich den verrechnen mit noch offenen unterhalts zahlungen ??


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15 Jahren  ago  

ja es gibt eine Entscheidung von OLG Koblenz dazu. Ich habe das jetzt alles hinter mir.War ein langer Weg, da meine Ex so nicht wollte, ich musste zum Anwalt gehen,,,,Boni und Schulgeld ziehe ich komplett ab, und Differenz nur zur hälfte.Das mit Verrechnen weiß ich nicht so genau, ich dürfte das nicht. Und du muss beachten ob du ein Titel hast oder nicht, falls ja muss du den erst ändern,erst dann darfst du weniger bezahlen, sonst kann sie dich pfänden lassen!


Anonymous
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15 Jahren  ago  

ich dachte das OLG KO wäre GEGEN den abzug des gesamten kinderbonus gewesen. fundstelle ? du Würdest einigigen hier helfen:bigsmile:


Anonymous
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15 Jahren  ago  

hallo

mein Anwalt hat gemeint da der Boni komplett als Einkommen zählt ich den aber nicht kriege, sondern meine Ex darf ich den komplett vom KU abziehen, wir sind damit auch durchgekommen, Jugendamt hat es auch so akzeptiert und meine Ex musste das auch akzeptieren:bigsmile: