der smilie ?
Die Beschlüsse des OLG können hier eingesehen werden. Zudem habe ich mal mein Meinung dazu geschrieben. http://www.wonnebauer.de/cms/index.php?id=46
Also nochmal: Kindergeld und Differenzkindergeld zur Hälfte auf den geschuldeten U anrechenbar. Kinderbonus nicht; wird für Berechnung des U herangezogen (auch wenn der U-Verpflichtete diesen (noch) nicht bekommt; L wirf wohl die Auszahlungspraxis nach dem OLG Urt. die Auszahlungspraxis ändern müssen).
nach dem neuen gesetz steigt der unterhalt um die 13 %,nur weil der kinderfreibetrag gestiegen ist.nun haben die meisten,die in luxenburg schaffen,nicht die möglichkeit,den kinderfreibetrag zu nutzen,weil sie in lux steuern zahlen und nicht in deutschland (ich rede jetzt nur von denen,die unterhalt zahlen und keine kindergeldleistungen erhalten aus lux)
Ich hab die ganze Geschichte gerade frisch hinter mich gebracht und es sieht von Rechtswegen wie folgt aus: Der Kinderbonus + Schulgeld bleibt zu 100% bei den Kindern.Das Differenzkindergeld kann sich der Unterhaltszahler zu 100% vom Unterhalt abziehen,egal ob er selber in Luxemburg arbeitet oder der Elternteil bei dem die Kinder leben dort arbeitet.Alles das ist per Gesetz vom OLG Koblenz beschlossen und gilt für alle. Ich hoffe der Beitrag bringt Klarheit 😉
@skorpion76,
ich denke dass hier sogar trotz einer ausführlichen erklärung von steuerlux immer noch nicht klar ist wie der unterhalt berechnet wird:-( beim olg urteil ging es nur um die frage ob der kinderbonus als einkommen für den unterhaltsschuldner berechnet wird oder komplett an das kind geht und somit den unterhalt verringert, unabhängig davon wer das geld überwiesen bekommt. nun wird es als nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen angesehen, aber mit dem kindergeld an den unterhaltsgläubiger ausgezahlt, natürlich wird dann das geld voll von dem dann ausgerechneten Zahlbetrag fürs kind abgezogen. Denn gäbe es noch die vorherige steuerklasse in LUX., würde es ja mit dem gehalt ausgezahlt. Wie das OLG schon festgestellt hat, handelt es sich bei dem kinderbonus nur um eine andere Art der Steuervergünstigung. @mausi800 ich weiss nicht wie du zu der aussage kommst dass der kinderbonus komplett bei den kindern bleibt.
@skorpion76,
ich denke dass hier sogar trotz einer ausführlichen erklärung von steuerlux immer noch nicht klar ist wie der unterhalt berechnet wird:-( beim olg urteil ging es nur um die frage ob der kinderbonus als einkommen für den unterhaltsschuldner berechnet wird oder komplett an das kind geht und somit den unterhalt verringert, unabhängig davon wer das geld überwiesen bekommt. nun wird er als nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen angesehen, aber mit dem kindergeld an den unterhaltsgläubiger ausgezahlt, natürlich wird dann das geld voll von dem dann ausgerechneten Zahlbetrag fürs kind abgezogen. Denn gäbe es noch die vorherige steuerklasse in LUX., würde es ja mit dem gehalt ausgezahlt. Wie das OLG schon festgestellt hat, handelt es sich bei dem kinderbonus nur um eine andere Art der Steuervergünstigung. @mausi800 ich weiss nicht wie du zu der aussage kommst dass der kinderbonus komplett bei den kindern bleibt.
ist ganz schön kompliziert:confused::confused::confused::confused:bin nur noch am streiten mit meiner ex, sie will das Geld komplett für sich behalten, ich darf nichts abziehen vom KU und soll noch mehr zahlen, droht mit der Klage:shocked::shocked::shocked::shocked:nicht mehr normal
hab was interessantes gefunden, der Kinderbonus wird tatsächlich auf das Einkommen angerechnet:shocked::shocked::shocked:man darf nichts abziehen und muss vlt sogar mehr zahlen :angry::angry::angry: hier ist die Seite http://www.wonnebauer.de/cms/index.php?id=274
Das OLG KO Urteil (FamG) halte ich für falsch und unlogisch begründet. Steuerrechtlich betrachtet kann es nicht sein, dass der U-Pflichtige auf einem "Netto" besteuert werden soll, von dem er gar nichts bekommt (der KB). Wie Hossa zum Ergebnis kommt, der KB sei auf den U anrechenbar, verstehe ich nicht. Im Ergebnis sollte so viel Geld wie möglich für die Kids "rausgeschlagen" werden, das ganze muss jedoch gerecht bleichen.
Hallo,
in dem Beispiel dass Herr Wonnebauer aufzeigt arbeitet der Unterhaltsberechtigte ( die Alleinerziehende Mutter) teilzeit in Luxembourg und der unterhaltspflichtige Vater in Deutschland. Man muss den Einzelfall betrachten und das machen die Gerichte ja auch bei Ihren Berechnungen. Nochmal wenn der Kinderbonus als Einkommen desjenigen betrachtet wird der in Luxembourg arbeitet und der den Anspruch auf KB erst durch seine Arbeit in Luxembourg begründet, bekommt den Kinderbonus als Gehaltsbestandsteil aufs Netto draufgeschlagen, unabhängig erst mal davon an wen der Kinderbonus ausgezahlt wird. Nur wie berechnen den die Gerichte das Nettogehalt von dem man Teile nicht aufs Konto bekommt?...ganz einfach durch eine fiktive berechnung, und dabei ist es so , dass ein Lohnbestandteil der fiktiv dazugerechnet wird um den Unterhaltsbedarf!!!!! auszurechnen beim Zahlbetrag wieder abgezogen werden muss...weil der Betrag real ja nicht zur verfügung steht.Im oben genannten Fall bekam die Mutter die in Luxembourg arbeitet( und bei der auch die Kinder leben und die somit auch KB berechtigt ist), den Kinderbonusausgezahlt und ihr Ex in Deutschland zog den KB komplett vom zu zahlenden Unterhalt ab. Dort ist es genau umgekehrt zu dem was wir hier gerade diskutieren...