logo site
icon recherche
Forum / Familie und Gesundheit

Kinderbonus OLG Koblenz  

Profilbild von
hossa
30 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

genau so ist es!


Anonymous
Anonyme

Offline

15 Jahren  ago  

Danke hossa!!


Profilbild von
hossa
30 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

gerne...und es kommt noch besser..aber dazu morgen mehr 🙂


Profilbild von
keineahnung
53 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Hallo Hossa,

danke für deinen ausführlichen Beitrag, für den ein oder anderen jetzt verständlicher, für mich immer noch nicht so richtig. Verstehe ich das richtig, dass sich das Einkommen um ca. 76,- monatlich erhöht und der Unterhaltspflichtige dadurch in eine andere Gehaltsklasse rutscht? Bei 3 Kindern wären das dann monatlich um die 130,- €, die ER dann mehr "verdient". Daher ändert sich der Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle....ODER?

Ach so, noch ne Frage....Du schreibst dass es neben Kindergeld auch noch Erziehungszulage, Alterszulage, das Elternurlaubsgeld sowie die Schulanfangszulage und das Schulgeld gibt. Das sind für mich "Fremdwörter". Um welche Leistungen handelt es sich da?

Danke im Voraus für deine Antwort .... 😉


Anonymous
Anonyme

Offline

15 Jahren  ago  

hallo noch besser?!? da bin ich aber gespannt)))

nein keineahnung um in eine andere Gehaltsklasse zu rutschen muss dein EX schon so um die 400€ jeden Monat mehr verdienen( guck doch einfach D-Tabelle, http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php) vlt. reichen beim auch schon 130€ , hängt davon ab wieviel er jetzt schon verdient. Bei mir z.b.reicht das nicht( ich hab auch drei Kinder)

Und über Erziehungzulage u.s.w.hab ich auch noch nie was gehört, würde mich auch interesieren.....ja und Schulanfangzulage kriegt meine Ex auch (kriegt jeder der schulpflichtige Kinder hat, bei 3 Kinder auch ganz schön viel Geld)


Profilbild von
bomberman
65 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

hallo, ich habe gestern den neuen kalender für 2010 vom OGBL zugeschickt bekommen. Darin stehen viele Informationen die man so braucht als grenzgänger. unter anderem das familien geld (kindergeld) danach kommt eine information über den kinderbonus. Ich zitiere : Kinderbonus: Der Kinderbonus wird jedem Kind zugestanden für das eine familienzulage gewährt wird. Der Kinderbonus stellt ein automatisches zugeständnis der steuerermäßigung für kinder dar,die bis ende 2007 von der bezahlten steur abgezogen wurden. "Der Bonus hat den Charakter einer Familienzulage (Kindergeld?) Es muss kein Antrag an die Familienzulagenkasse gestellt werden. Der Kinderbonus beträgt pro Kind und pro Jahr 922,50 €. Er wird automatisch, nach den gleichen vergaberegeln wie die der Familienzulage ausbezahlt.Seit dem 1.Januar 2009 wird der Kinderbonus in monatlischen Tranchen von 76,88 € pro Kind ausgezahlt. !!!!!!!! Ich kann dasGerichtsurteil nicht nachvollziehen. wenn der Kinderbonus nicht zum kindergeld gehören täte , müsste er auf der gehaltsrechnung stehen. Aufjedenfall definieren die Richter den Kinderbonus anders wie die Luxemburger Familienkasse.


Profilbild von
hossa
30 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

hallo scorpion76 ...und genau die schulanfangszulage, wird voll auf den bedarf angerechnet, da in unterhaltszahlungen in deutschland diese schon eingerechnet ist im bedarf des kindes.


Profilbild von
hossa
30 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

hallo bomberman, wir reden hier aber davon wie das ganze in D. von den gerichten gesehen wird. wie es im urteil auch steht,der kinderbonus ist ein ersatz für vorher gewährte steuervergünstigungen...sprich man hatte durch den freibetrag einfach mehr netto und somit auch mehr unterhalt zu zahlen... die steuervergünstigung wurde einfach in den bonus umgewandelt um die ungerechtigkeit aus dem weg zu räumen, dass vielverdiener mehr geld für ihre kinder bekommen als diejenigen mit geringem einkommen. insgesamt also doch gerechter als vorher. es gab wohl unterschiedliche meinungen wie der kinderbonus für " deutsche!!!" unterhaltsfälle behandelt werden soll ( es ging ja um die frage ist es denn jetzt kindergeld und muss hälftig geteilt werden oder nicht)...diese hat das olg koblenz nun ausgeräumt. P.S.: das ganze ist beileibe kein urteil, welches der ex nun hunderte von euro mehr bringen würde nur wiel sie den bonus behalten darf, wie viele hier meinen...wir reden hier nur von der nächst höheren gehaltsstufe und die macht im durchschnitt 30 euro aus... aber ich kann mir vorstellen für die wird auch noch geklagt;-( aber man(n) darf nicht vergessen...es geht nur um die bedarfsberechnung für den unterhalt... und der ist einfach festzustellen, nämlich wieviel hat der ex monatlich zur verfügung!!

gruss hossa

gruss hossa


Anonymous
Anonyme

Offline

15 Jahren  ago  

hossa: hallo scorpion76 ...und genau die schulanfangszulage, wird voll auf den bedarf angerechnet, da in unterhaltszahlungen in deutschland diese schon eingerechnet ist im bedarf des kindes.

gibt es auch ein Urteil dazu???


Profilbild von
bomberman
65 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

hallo hossa, das mag ja alles sein, aber mir drängt sich der Eindruck auf, das das ganze Unterhaltsystem sehr individuell gehandhabt wird, mit den dazugehörigen unterschiedlichen Faktoren. Will sagen das die Düsseldorfer Tabelle eigentlich nur eine Richtlinie ist und die meisten Anwälte und Richter mit dem Taschenrechner manchmal überfordert oder sogar genervt sind. Wobei der Faktor Emotion hier noch nicht berücksichtigt ist und meistens unterschätzt wird. Alles relative? Und jeder hier hat wohl eine andere Situation oder Vorraussetzung?! Lg.


Profilbild von
hossa
30 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Hallo bomberman...da hast du leider recht:-(...aber dafür gibts ja jetzt das grundsatzurteil auf das man sich berufen kann:-)

LG Hossa


Profilbild von
keineahnung
53 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Hallo,

jetzt weiß ich ja immer noch nicht was das für Leistungen sind "Erziehungszulage" und "Alterszulage", "Schulgeld und Schulanfangszulage"..... Wer kann mir das beantworten?

LG Keine Ahnung


Profilbild von
bomberman
65 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

www.deutsche-grenzgaenger.lu versuchs mal damit, dann auf sozialversicherung klicken.


Anonymous
Anonyme

Offline

15 Jahren  ago  

Also, darf der U-pflichtige dem U-berechtigten bei der Berechnung des U den Kinderbonus (zur Hälfte) anrechnen ? (FALL : er in L arbeitend, sie in D kinderbonusberechtigt)


Anonymous
Anonyme

Offline

15 Jahren  ago  

nein pad der U-pflichtige darf Kinderbomus komplett anrechnen