Hallo liebe Grenzgänger! Leider konnte ich trotz intensiver Recherche keine eindeutigen Aussagen zu meinem Problem finden!
Folgende Situation: ER: Grenzgänger, SIE: auf 400€-Basis in Deutschland beschäftigt 3 Kinder (7 und Zwillinge 3 Jahre), leben bei der Mutter.
Sind folgende Annahmen zu dem o.g. Fall richtig?
1) Der Kinderbonus aus Lux wird seinem Einkommen hinzugerechnet, um nach der DD-Tabelle festzulegen, wie viel Kindesunterhalt er zahlen muss. Da er den Betrag rein faktisch jedoch nie erhalten hat (er wird mit dem Kindergeld auf das Konto der Mutter überwiesen), darf er den Betrag beim Kindesunterhalt in Abzug bringen. Ich weiß, dass es ein Urteil des OLG Koblenz zum Kinderbonus gibt. Dies betrifft aber die umgekehrte Situation: Mutter, bei der die Kinder leben, arbeitet in Lux, Vater arbeitet in D. HIer wurde entschieden, dass der Kinderbonus nicht anzurechnen ist.
2) Das Differenzkindergeld darf ebenfalls in voller Höhe vom Kindesunterhalt abgezogen werden.
3) Wie ist das mit der Schulanfangszulage? Wird die monatlich oder nur einmalig ausgezahlt? Kann man diese ebenfalls auf den Kindesunterhalt anrechnen?
Vllt. kann mir jmd. von euch o.g. Ausführungen bestätigen bzw. widerlegen.
Vielen vielen Dank im Voraus!!!!