Hallo ich habe eine Frage: Ich habe jetzt eine Arbeitsstelle in Luxemburg und kann das Kindergeld beantragen. Das deutsche KG läuft weiter und Lux bezahlt die Differenz, das habe ich schon geklärt. Ich werde wohl 265€ + 50€ Alterszulage bekommen. Nun habe ich eine Steuerkarte beantragt und bekam meine Unterlagen zurück mit dem Vermerk man könnte mir die Steuerklasse 1a nur geben wenn ich seit 1.1.2016 den Kinderboni bekommen würde. Aber wie geht das, gibt es den noch und würde ich den dann Rückwirkend bekommen? Und die Schulanfangszahlung gibt es die auch jetzt noch? Finde im Internet keine info darüber. Vielleicht kennt sich ja jemand hier aus damit....
http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/actualites/2015/12/28-changements-2016/
Auf der Seite findest du generell sehr viele nützliche Informationen.
In deinem konkreten Fall kann ich mit Bestimmtheit nur sagen, dass es die Schulanfangszulage weiterhin gibt.
Also rückwirkend bekommst du bestimmt nichts, sondern ab dem Datum der Antragsstellung bzw. ab Arbeitsbeginn in Lux Die Schulanfangszulage bekommt im Sommer niemand der Differenzkindergeld erhält Diese wird im Januar/Februar mit ausgezahlt! Dann wirst du diese wohl anteilig für die Monate bis dahin erhalten. Warum die Steuerkarte nur in 1A geändert wird wenn du den Bonus erhältst , welchen es laut Zukunftskees nicht mehr gibt, wäre allerdings interessant!
Also grundsätzlich wirst du die 1A wohl in diesem Jahr wohl nicht mehr bekommen. Außer du hast bereits am 01.01. angefangen zu arbeiten!?
Der Kinderbonus wurde zum 01.08.16 abgeschafft laut Zukunftskees und es gibt nun nur noch den einheitlichen Kindergeldbetrag Du solltest beim Steuerbüro auf jeden Fall nachfragen, zumindest mit Blick aufs nächste Jahr, ob der Nachweis des Bezugs des neuen Kindergeldes ausreicht! Ruf mal beim Steuerbüro an! Man kann ja keinen Kinderbonus nachweisen den es nicht mehr gibt!