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Forum / Familie und Gesundheit

Kinder-Boni~Darf er angetastet werden?  

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Gummihexe
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13 Jahren  ago  

Hallo!

Hoffe mir kann jemand helfen. kann der Kinderbonus, wegen besonderer Situation von Dritten von uns ab verlangt werden? Meine Tochter geht in eine Kinderwohngruppe und wir treten hauptsächlich das Kindergeld ab, weil Sie dort überwiegend lebt. Soweit so gut und auch verständlich. Aber der Boni ist ja, wenn ich das richtig verstanden habe, eine Steuerermäßigung für meinen Mann. Und ich schließe daraus, das der Bonus nicht angetastet werden dürfte. Kennt sich wer da aus und könnte mir Auskunft geben?

Lg Tina:confused:


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13 Jahren  ago  

Verstehe Deine Frage nicht. Also bei uns ist der Kinderbonus für unseren Nachwuchs, wie der Name ja schon sagt: KINDERBONUS.


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13 Jahren  ago  

der Kinderbonus ist tatsächlich der Ersatz für den ehemals existierende Steuerklasse für das Kind. Somit eine staatliche Beteiligung an den Kosten die durch Kinder zusätzlich entstehen.

Damals bekam natürlich der mit hohem Einkommen für sein Kind mehr als derjenige der mit dem Mindestlohn auskommen musste. Da Kinder jedoch gleich gestellt sein sollten hat Lu den Kinderbonus an die Stelle der Steuerklasse gesetzt.

Zu der Ausgangsfrage mit dem Kind in der Wohngruppe. Dieser Fall liegt identisch zu der Situation in einer Scheidung bei der das Kind nicht bei dem in Lu arbeitenden Elternteil lebt. Der Bonus geht immer an denjenigen der das Kind unter seinem Dach hat, hier halt die Wohngruppe.

Alles natürlich nur sofern es sich nicht um eine "Luxuswohngruppe" handelt bei der die Leistung der Betreuung voll gezahlt wird.


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13 Jahren  ago  

Soweit ich weiß steht der Bonus nur dem jenigen zu der auch in Lux arbeitet.Ausgezahlt wird er an den Kindergeldempfänger.Dieses hat alles nichts mit dem Kindergeld zu tun,da es eine Steuerentlastung ist. Der Arbeiter der in Lux arbeitet kann ja das Kind nicht mehr absetzen,aber ohne diesen Arbeiter würdes du ja auch keine Kindergeld bekommen(Ich gehe mal davon aus das du geschieden bist) Der Kinderbonus wird auch erst ein paar Tage später im Anhang mit dem Kindergeld ausgezahlt.Rechne mal damit das du das an den Steuerzahler wieder zurück zahlen mußt wenn du geschieden bist. Ansonsten wenn du nicht geschieden bist,darfst du das natürlich auch erst gar nicht angeben mit dem Bonus,das geht doch denke ich keinen was an.Es reicht doch das du das Kindergeld angibst.


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13 Jahren  ago  

Hi Kaddy,

heut ist das alles ein bischen anders als früher. Heute kann ein Kind, egal ob die Eltern geschieden sind oder nicht, sich für ein Leben in einer Kindergruppe entscheiden. Wenn das Kind geht kommen Unterhaltsanspüche auf die Eltern zu die ähnlich behandelt werden wie bei einer Scheidung. Hier schaut es wohl so aus als ob der Kindergeldbetrag bereits an die Einrichtung abgetreten wurde und das jetzt der Bonus dran ist. Im Prinzip geht es jedem der geschieden ist und in Lu arbeitet und die Kinder nicht bei sich hat genau so. Leider geht der Bonus somit schon was an, wie gesagt es gibt viele geschiedene die diese Erfahrung lange gemacht haben.


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13 Jahren  ago  

Hallo Gummihexe, nun das interessiert mich jetzt aber schon wie die Geschichte bei dir ausgeht.Denn ich bin gerade bei meinem Rechtsanwalt mit dieser Sache Kinderbonus.Er hat mir bestätigt,das dieses Geld dem Steuerzahler zusteht und hat es überprüft.Nur viele wissen das nicht und wollen den Kampf nicht austragen. Aber ich denke es ist wirklich gut zu wissen ob du nun geschieden bist oder nicht,denn das macht auch einen Faktor aus.


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13 Jahren  ago  

Noch ein Anhang,weil es mir keine Ruhe lässt. Also ich habe was gefunden : Beschluß Oberlandesgericht Koblenz: Nach Auffassung des Senats ist der sogenannte Kinderbonus nicht bedarfsdeckend auf den Kindesunterhalt anzurechnen,sondern stellt Einkommen des in Luxemburg erwerbstätigen Elternteil dar.Der Kinderbonus wurde als Ausgleich für den Wegfall des früher in Luxemburg gewährten Steuerfreibetrages eingefürhrt.Der Vorteil,der durch einen Kinderfreibetrag entsteht,ist auch nach deutschem Recht als Einkommen des steuerpflichtigen Elternteil anzusehen und deckt nicht den Bedarf des Kindes.Die Bezeichnung als Kinderbonus betrifft lediglich die praktische Durchführung,rechtfertigt aber keine abweichende Beurteilung des Zwecks der Leistung.

Hoffe dir geholfen zu haben (und mir auch):wink:


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rebel
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13 Jahren  ago  

Kaktus: Hallo Gummihexe, nun das interessiert mich jetzt aber schon wie die Geschichte bei dir ausgeht.Denn ich bin gerade bei meinem Rechtsanwalt mit dieser Sache Kinderbonus.Er hat mir bestätigt,das dieses Geld dem Steuerzahler zusteht und hat es überprüft.Nur viele wissen das nicht und wollen den Kampf nicht austragen. Aber ich denke es ist wirklich gut zu wissen ob du nun geschieden bist oder nicht,denn das macht auch einen Faktor aus.

hallo gemeinde

den kampf habe ich schon ein paarmal versucht beim anwalt doch dieser sowie das OLG Koblenz ist der auffassung das der boni als art betreuungsgeld dem jenigen zustehen bei dem die kinder leben . ich lese immer wieder das er meinem einkommen zu zurechnen ist ,gleiches habe ich meinem anwalt mehrfach mitgeteilt . verstehen die alle kein deutsch mehr ! wenn das so wäre warum wird er mir dann nicht zurück erstattet od. besser noch verrechnet ! schliesslich hat sich da ja schon ein sümmschen angehäuft im laufe der zeit für 2 kinder . ( geschieden seit 2009 plus das trennungsjahr ) hat da noch einer worte dazu


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Boersencrash
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13 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

vor diesem Problem mit den steuerlichen Kinderbonus stand ich auch. Da wir glücklich (glücklicherweise) geschieden sind, bekommt meine ex. den Bonus gezahlt. Ich war der Meinung, das muss auf den Unterhalt angerechnet werden, den ich unserem gemeinsamen Kind bezahle. Ich habe kurzerhand 2 Monatsraten des Unterhaltes nicht gezahlt, um so die hälfte des Bonus zu verrechnen. Meine ex. ging darauf hin zu Jugendamt Kreis Trier-Saarburg, der Unterhalt wurde neu berechnet und, das Jugendamt war der Auffassung das mein handeln ok war. Ich konnte nur sagen... villmols merci... :bigsmile:


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meinnerven
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13 Jahren  ago  

Hallo zusammen, nur zur Info: also bei uns wurde so verblieben das der Kinderbonus mit dem Unterhalt verrechnet wird...


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RalfDamnitz
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13 Jahren  ago  

Es gibt ein Urteil vom OLG Koblenz ( erhältlich bei den Gewerkschaften) das den Kinderbonus demjenigen zurechnet, der in Lu arbeitet. Der Bonus ist nicht zur Deckung der Kosten vom Kind. Er stellt vielmehr den Kinderfreibetrag dar. Da der Bonus an den Elternteil gezahlt bei dem die Kinder leben, muss dieser vom Unterhalt abgezogen werden. Also nehmt Euch einen Anwalt und lasst neu berechnen. Aber Vorsicht, durch den Bonus steigt auch Euer Gehalt. Schaut in die Düsseldorfer Tabelle. Diese ist übrigens kein Gesetz sondern ein Richtwert. Somit kann auch diese hinterfragt werden. Hoffe ein wenig geholfen zu haben.


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Gummihexe
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13 Jahren  ago  

Danke für die vielen Antworten. Es ist bei uns so, das wir den Kinderbonus nicht abtreten müssen.

Lg Tina:wink: