Guten Tag,
wir sind Grenzgänger und haben ein Kind, dass in Deutschland einen Antrag auf Pflegegrad stellen kann, weil es ADHS hat. In Deutschland bekommt man auch mit dieser Diagnose seit der Gesetzänderung 2017 je nach Pflegegrad, ein Pflegegeld von der deutschen Pflegeversicherung. Da aber einer von uns in Luxemburg arbeitet und der andere zu Hause ist, hat man uns nun gesagt, dass wir den Antrag hierfür in Luxemburg stellen müssen und Deutschland in dem Fall nicht zuständig ist.
Nun ist unsere Frage, gibt es hier Eltern bei denen die Ausgangssituation ähnlich ist und uns über die Vorgehensweise und Beurteilung in Luxemburg bei Kindern mit ADHS und Pflegegeldleistungen, Auskunft geben können? Macht es Sinn einen Antrag in Luxemburg deswegen zu stellen? Oder ist es in Luxemburg eher aussichtslos Pflegegeld deswegen zu bekommen?
Danke!