logo site
icon recherche
INFO FLASH
Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Forum / Familie und Gesundheit

KiGe Sonderfall (geschiedener Kindsvater in D) - Wer hat Erfahrung?  

Profilbild von
sigma
28 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo zusammen, da wir jetzt schon länger "kämpfen" wollte ich mal nachhören ob hier im Forum vielleicht jemand mit dieser Konstellation Erfahrungen gemacht hat. Ich lebe mit meiner Frau und ihrer Tochter in Deutschland. Wir sind beide in Lux berufstätig. Die Tochter meiner Frau geht in D zur Schule. Meine Frau hat bis zum Beginn ihrer Berufstätigkeit in Lux von der deutschen Kidnergeldkasse Kindergeld erhalten. Nun zahlt dieses nicht mehr da die Zuständigkeit nun in Lux gesehen wird. Der Antrag in Lux wurde abgelehnt, mit der Begründung dass der Kindesvater in D erwerbstätig ist, dieser muss in D (!) Kindergeld beantragen. Das macht aus unserer Sicht jedoch wenig Sinn, da er kein Anrecht auf dieses hat (nach deutschem Recht) da die Tochter in dem Haushalt der Mutter lebt (und minderjährig ist). Befindet sich ggf. jemand in derselben Situation und kann uns berichten wie die Sache dann ausgegangen ist?

Danke. Grüße sigma


Profilbild von
maggy029
26 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hi, nimm Deine ganzen Papiere und fahre auf die Kindergeldkasse, bzw. Deine Frau, weil der Teil bei dem das Kind gemeldet ist, bekommt das Kindergeld. In Deutschland habt Ihr ja null Anspruch, das würde ich denen da mal klar machen, oder lass dir in Deutschland ne Bescheinigung ausstellen, dass Du als Vater kein Kindergeld beziehst. Das ist noch einfacher.

Ich kenne das auch, habs jetzt 🙂 Gruss Maggy


Profilbild von
edith2
39 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo Sigma,

leider ist das wirklich so. Bei mir ist die Situation ähnlich. Ich lebe mit meinem Sohn in Per, Deutschland, und arbeite in Luxembourg. Der Kindesvater lebt und arbeitet in Köln. Man hat mir einfach - ohne mich vorher zu informieren - das dt. Kindergeld gestrichen. Auf Nachfrage teilte man mir dann mit, dass der Kindesvater Anspruch auf das dt. Kindergeld hat und ich lediglich die Differenz in Lux. geltend machen kann. Ich konnte das gar nicht verstehen und sagte denen bei der dt. Kindergeldkasse, dass das Kind doch bei mir lebt und wieso der Kindesvater dann Anspruch auf das Kindergeld hat. Aber leider ist es so - hier hat das "Kindergeld nach Einkommenssteuergesetz Vorrang". Und das, obwohl wir nie verheiratet waren und ich schon immer das alleinige Sorgerecht habe. Zum Glück verstehe ich mich recht gut mit dem Kindesvater. Er hat dann den Antrag gestellt und meine Kontonummer angegeben. Nicht auszudenken, wenn wir Streß hätten, dann könnte ich das womöglich noch einklagen. Wenn der Kindesvater Unterhalt zahlt, kann er die Hälfte des Kindergeldes einbehalten, den Rest muß er Deiner Frau geben - aber nur, wenn das Kindergeld nicht schon bei dem Betrag des Unterhalts berücksichtigt ist. Falls doch, muß er das komplette Kindergeld an Deine Frau geben.

Unvorstellbar, diese Regelung, aber so ist nun mal die Gesetzeslage.

Hoffe ich konnte Dir etwas weiter helfen.

LG Edith


Profilbild von
sigma
28 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

@Edith: vielen Dank für die Auskunft, aber da kann man nur den Kopf schütteln. Wir haben den Kindsvater jetzt den Antrag stellen lassen, mit den Kontodaten meiner Frau. Hoffe nur dass es gut über die Bühne geht, da es schon Probleme mit dem Unterhalt gibt. Mit welcher Bescheinigung kann dann in Lux das Differenzkindergeld beantragt werden? @maggy: das wird dann der nächste Gang, telefonisch hat man da bekannterweise ja keine Chance 😉

Grüße sigma


Profilbild von
edith2
39 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo Sigma,

Du benötigst den Bescheid der Kindergeldkasse, die dem Kindesvater zugeschickt wird. Diesen mußt Du dann dem Antrag für Luxembourg (neben den anderen Papieren) beifügen. Hoffe ihr bekommt das mit dem Kindesvater hin. PS: Die dt. Kindergeldkasse gibt mir als Kindesmutter noch nicht mal Auskunft. Alles muß über den Kindesvater laufen. Echt blöd.....

LG Edith